29.04.2008, 13:29
Greg67 schrieb:(http://www.rtl.de/tv/tv_962722.php)
War ein netter Bericht über zwei Mädels, die entweder Fotosessions und getragene Wäsche, Videos, Bilder etc (no sex) oder Sex-Treffs bei gesext.de versteigern.
Ist schon längst entschieden der Fall:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,534875,00.html
Zitat:
Sex mit sechs Unbekannten - Web-Site muss Namen preisgeben
Sie hatte sich auf einer Internetseite angeboten, auf der man Sex ersteigern kann - ohne mehr als die Nicknamen ihrer Partner zu kennen. Jetzt ist die Frau schwanger. Vor Gericht erstritt sie, dass der Seitenbetreiber die Identitäten der möglichen Erzeuger preisgeben muss.
Stuttgart - Es ist eine krude Mischung aus Anonymität, Prostitution und Tragik: Sechs Männer, die sich im Internet eine Sexpartnerin kaufen. Eine Frau, die sich bei der Sex-Auktion gleich mehrmals anbietet. Und ein noch ungeborenes Kind, gezeugt von einem der Männer. Dann zieht die Frau vor das Gericht, um die Identität des potenziellen Erzeugers zu erfahren - weil sie lediglich die Netz-Nicknamen ihrer Beischläfer kennt.
Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Veranstalter der Sex-Auktion, den Betreiber einer Internetseite, in einem heute bekannt gewordenen Urteil dazu, die Namen der sechs infrage kommenden Männer preiszugeben. Die Frau habe ein Recht darauf, den Namen des Vaters ihres Kindes zu erfahren.
Eigentlich hatte sich der Betreiber der Web-Seite in den Geschäftsbedingungen zu jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das Interesse des noch ungeborenen Kindes an der Feststellung der Vaterschaft stehe höher als das Interesse der Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte die 8. Zivilkammer.
amz/dpa
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