Geplantes Großbordell in Weinheim
aktueller Beitrag aus der regionalen Presse:

Zitat:Alternative für die Hildebrand’sche Mühle?


Die Stadt Weinheim sieht erstmals eine Chance, ein Großbordell in der Hildebrand’schen Mühle zu verhindern. "Wir stehen zu unserem Wort, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen", erklärte gestern Weinheims Oberbürgermeister, Heiner Bernhard, "und wir werden es versuchen". Wie der OB und Joachim Stoner, der Leiter des Baurechtsamtes, bestätigten, könnte die Sperrgebietsverordnung als Instrument dienen, die Bordellnutzung abzuwehren. "Wenn morgen der Bauantrag kommen sollte, werden wir ihn ablehnen", kündigt Bernhard an. Die Signale der Stadt sind offenbar auch beim Immobilienbesitzer der Mühle angekommen. Von dort heißt es, dass man sich bereits nach einer alternativen Nutzung umsehe. Womöglich war und ist die Maßnahme für Investoren und Betreiber doch mit zu viel Ärger und Aufwand verbunden. Bernhard: "Die Entwicklung bestätigt uns in unserer Haltung der juristischen Verbindlichkeit bei diesem heiklen Thema."
Auf Antrag und Betreiben der Stadtverwaltung hat das Regierungspräsidium in Karlsruhe im März eine Sperrgebietsverordnung erlassen, die am 21. April in Kraft getreten ist. Seither kann die Stadt Weinheim als einzige ihrer Größenordnung in Nordbaden in weiten Teilen des Stadtgebietes Bordelle verbieten. Auch das Areal der Hildebrand’schen Mühle wurde wegen des angrenzenden Wohngebiets und der nahen Peterskirche in das Sperrgebiet aufgenommen. In der Verordnung ist zwar die Rede davon, dass baurechtlich genehmigte Vorhaben nicht mehr gestoppt werden können. Allerdings stellen sich die Baurechtsexperten und das Rechtsamt der Stadt nun auf den Standpunkt, dass die Bordellnutzung keineswegs bereits genehmigt ist.
Vielmehr sei der Bauvorbescheid vom April 2005 wegen der anhängigen Klage beim Verwaltungsgericht noch bis zum Tag der Verhandlung anfechtbar gewesen – und keineswegs rechtskräftig. Das war der 26. April dieses Jahres. Fünf Tage zuvor griff aber die Sperrgebietsverordnung und änderte die Rechtslage. Hans-Joachim Stoner: "Wenn jetzt ein Bauantrag eingereicht wird, ist die Sperrgebietsverordnung zu berücksichtigen." Auch das Verwaltungsgericht habe bei seinem Vor-Ort-Termin im April angedeutet, dass es diese Einschätzung der Stadt teilen kann.
Im Jahr 2004, bei der Einleitung des Verfahrens, habe das Baurecht eine Verhinderung eben nicht gestattet. Eine Sperrgebietsverordnung war seinerzeit für Weinheim nicht in Sicht. Mittlerweile habe sich die Rechtslage aber geändert. "Erst jetzt gibt es eine Chance, wir wollen sie nutzen", so Bernhard.
Eine Reaktion des Frankfurter Rechtsanwaltes Michael Karthals, der die Mühlenbesitzer vertritt, wertet der OB durchaus als positives Signal: "Herr Karthal schätzt es wohl auch so ein, dass die Sperrgebietsverordnung seine Pläne durchkreuzen, das halte ich für ein gutes Zeichen", sagt er.
Einer alternativen Nutzung stehe die Stadt positiv gegenüber, erklärte der OB, denn natürlich habe Weinheim ein Interesse an der Erhaltung der denkmalgeschützten Mühle, wenn die Nutzung zum Umfeld passe. Allerdings habe er noch keine konkreten Vorschläge von den Investoren oder deren Anwalt erhalten. Wenn die Eigentümer ein neues Nutzungskonzept vorlegen, sei die Stadtverwaltung selbstverständlich gesprächsbereit. "Es wäre gut", so der OB, "wenn wir da bald einen Beweis der Ernsthaftigkeit bekämen."

damit ist das Thema wohl bald vom Tisch!?
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Geplantes Großbordell in Weinheim - von HansE - 15.08.2006, 06:12
Geplantes Großbordell in Weinheim - von A_Crowley - 19.10.2006, 23:15
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Geplantes Großbordell in Weinheim - von Lümel - 01.07.2007, 09:35
Geplantes Großbordell in Weinheim - von cervix - 13.07.2007, 07:51