09.06.2021, 21:13
(07.06.2021, 08:28)ChiangMai202 schrieb: Danke für die Antwort und Hinweise. Was das Verbieten angeht, ist es ganz einfach erklärt. Ich bin Beamter und habe mit dienstlichen Konsequenzen zu rechnen , sollte ich nach einem Besuch in einem Risikogebiet, in einer Quarantäne landen. Das wurde extra schriftlich so verfasst, ob ich das jetzt gut finde oder nicht und ob das vor einem Verwaltungsgericht so stand hält ist mir den ganzen Stress nicht wert. Ich bleibe dann lieber bei dem Satz " beiße nie die Hand die dich füttert ".
Hallo,
die letzten beiden Sätze finden meine Zustimmung. Mache ich nicht anders.
Davor klingt es für mich als wäre es kein Problem gewesen wenn Du die Quarantäne mit Urlaubstagen zu hause absitzt. Natürlich wie ich es auch gemacht hatte mit Anfrage beim Chef ob das so in Ordnung ist.
Ist jetzt egal, die Einreiseregeln sind geändert, die Ukraine ist "nur" Risikogebiet und es reicht ein Test vor dem Rückflug. Keine Quarantäne.
Ich habe noch Überstunden...