29.10.2020, 23:29
(29.10.2020, 14:22)Homer J schrieb: Ach, Geschäftsreisende, bzw. Leute, die eine Firmenadresse haben, die sie bei Check-In angeben können, gibt es immer.
Kann ich leider nicht so locker sehen: Auflage nach Seuchenschutzgesetz ist der Nachweis der zwingenden Erforderlichkeit. Eine Übernachtung ist dann beruflich oder betrieblich zwingend erforderlich, wenn die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ohne die Übernachtung nicht möglich bzw. unzumutbar wäre.
Dies wird überprüft werden, da u.a. die steuerlichen Aspekte an die Steuerverwaltung weitergeleitet werden. Im Falle einer inhaltlich unrichtigen oder gefälschten Bestätigung kann der Gast für die entgangene Steuer in Haftung genommen werden. Das Ausstellen einer inhaltlich unrichtigen Bestätigung kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.
Neben dem individuellen Risiko des Gastes zucken die renommierten Hotels spätestens beim Thema Finanzamt.
Ich fürchte, der Privatkontakt zu den Damen wird in den nächsten Wochen zur Ultima Ratio.