(07.07.2020, 17:04)tuebingen2000 schrieb: Tantra-Massage wegen Corona untersagt
Das Urteil enthält ein paar Highlights:
1. Das Gericht zweifelt an dem Sextourismus Argument der Landesregierungen und darauf aufbauend die mangelnde Kontrollierbarkeit der Auflagen.
"Ob die angegebenen Schwierigkeiten bei der Überwachung sexueller
Dienstleistungen – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Verlagerung solcher
Dienstleistungen nach Rheinland-Pfalz – ein fortdauerndes Öffnungsverbot
rechtfertigen, kann daher dahingestellt bleiben. Sofern man entscheidend auf
diesen Aspekt abstellen wollte, müsste man sich der Frage stellen, inwieweit eine
vergleichbare Problematik bei der Überwachung der nach dem
Prostituiertenschutzgesetz bestehenden Pflichten besteht bzw. mögliche
Vollzugsdefizite in diesem Bereich weniger schwer wiegen als im Zusammenhang
mit der Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus."
Das ist eine ganz schöne Klatsche !
2. Auch die Landesregierung muss Konzepte suchen, das ist jetzt nach meiner Erkenntnis das erste Gericht, das dies so festgestellt.
"Angesichts des
beträchtlichen Risikopotentials, des erheblichen Zeitdrucks, unter dem
Schutzkonzepte entwickelt werden mussten und müssen, sowie der nach wie vor
mit erheblichen Unsicherheiten behafteten Entscheidungsgrundlagen ist dem
Verordnungsgeber ein beträchtlicher Einschätzungsspielraum zuzubilligen. Dieser
umfasst in gewissem Umfang auch die Befugnis, die Öffnung zunächst
geschlossener Einrichtungen zeitlich gestaffelt und unter Vorgabe differenzierter
Schutzkonzepte zuzulassen. Dies rechtfertigt es derzeit noch, unter dem
Gesichtspunkt der Bedenken im Hinblick auf die Nachverfolgung von
Infektionsketten die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen
Einrichtungen weiterhin zu untersagen. Dies entbindet den Verordnungsgeber
allerdings nicht von der Verpflichtung, mit Nachdruck nach Konzepten zu suchen,
die einerseits die mit der Verbreitung des Virus verbundenen Risiken auf ein
akzeptables Maß begrenzen, andererseits Grundrechtseingriffe nur in dem n[b][i]otwendigen Umfang einschränken. [/i][/b]Dies gilt umso mehr, je schwerer die jeweiligen Freiheitsbeschränkungen wiegen und je länger sie andauern."
Es verbleibt als Argument lediglich die Zweifel an der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten, aber da hat Lauras Girls eine Lösung...
Fazit: Der Ton der Entscheidung ist doch ein ganz anderer als ersten vor vier Wochen. Wenn sie genannte App funktioniert, sehe ich das erste Mal echte Chancen für die Klage eines Betreibers.
https://vgtr.justiz.rlp.de/fileadmin/jus...7-2020.pdf