01.07.2020, 19:17
Coronaschutzverordnung: Tantra-Massagen bleiben untersagt
Das VG Düsseldorf hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Untersagung
des Angebots von Tantra-Massagen durch die Coronaschutzverordnung rechtmäßig ist.
Die Antragstellerin wollte eine gerichtliche Feststellung erreichen, dass sie vorläufig berechtigt sei,
in ihrem Betrieb in Düsseldorf Tantra-Massagen anzubieten.
https://www.juris.de/jportal/portal/page...hricht.jsp
Das VG Düsseldorf hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Untersagung
des Angebots von Tantra-Massagen durch die Coronaschutzverordnung rechtmäßig ist.
Die Antragstellerin wollte eine gerichtliche Feststellung erreichen, dass sie vorläufig berechtigt sei,
in ihrem Betrieb in Düsseldorf Tantra-Massagen anzubieten.
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