06.05.2020, 21:09
Das Prostitutionsgesetz nicht. Das Infektionsgesetz und die Schutzmassnahmen schon. Im Apartment ist es eine 1:1 Situation, in der Anbahnung und beim Vollzug. Im FKK Club tummeln sich Dutzende Menschen auf engem Raum bei der Anbahnung, Vollzug ist dann wieder 1:1. Da sehe ich das Problem.