03.05.2020, 18:18
Wenn wir bei der Gleichstellung von Prostitution und Kosmetikstudios sind, was die Bedingungen für die Wiedereröffnungen angeht, ist das hier interessant - ein Auszug aus der hessischen Verordnung:
Damit wäre alles geklärt.
Zitat:Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
Damit wäre alles geklärt.