03.05.2020, 18:07
(03.05.2020, 15:57)Homer J schrieb:(03.05.2020, 13:31)Bronto8 schrieb: Wohnungsprostitution oder Massagesalons entsprechen weitgehend den Wellnessmassagen, Tätowierern usw.Friseure müssen nun die Daten ihrer Kunden erfassen, um diese an das Gesundheitsamt weitergeben zu können, falls jemand im Salon positiv getestet wird.
FKKClubs sind ähnlich den Diskotheken und Bars zu klassifizieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Gerichte bei entsprechenden Klagen zugunsten der Öffnung vonProstitutionseinrichtungen entscheiden, wenn andere Bereiche öffnen dürfen. Art3GG hat einen hohen Stellenwert.
Im Pay6 Bereich kann ich mir kaum vorstellen, dass da viele Kunden Bock drauf hätten.
Ich stimme dir zwar grundsätzlich zu und gehe auch davon aus, dass FKK Clubs aufgrund der größeren Anzahl an Kontaktpersonen wahrscheinlich später eröffnen dürfen als Terminwohnungen, B2B Massagestudios etc. Aber der Vergleich mit Tattoo- oder Kosmetikstudios hinkt aus meiner Sicht trotzdem etwas, weil dort entsprechende Schutzausrüstung getragen werden kann - oder hat jemand Bock auf eine B2B Massage von einem Mädel mit FFP3 Maske und Einweghandschuhen?
Ja, ich..... besser als nichts.........nackt mit Mundschutz und Gummi Handschuhen kann ganz reizvoll sein..
da bezahlten manche FK in der Vergangenheit schon extra dafür .....