10.04.2020, 12:29
(10.04.2020, 11:20)Stuart schrieb: Aus der FAZ:
Zitat:Erst wenn „der Infektionsschutz weitgehende Normalität zulässt“, sollten schließlich in Phase vier Messen, Kinos, Theater, Bars und Diskos öffnen.
Wird wirklich spannend, wie dann Wohnungsprostitution ausgelegt wird. Es ist nicht unmöglich, dass diese wieder relativ stillschweigend erlaubt sein wird, respektive schlicht das Verbot endet, wenn die entsprechende Rechtsverordnung außer Kraft tritt, siehe:
"Diese Rechtsverordnung tritt mit Ablauf des 20. April 2020 außer Kraft. Davon abweichend treten die Regelungen des § 8 Nummer 5, 6 und 7, des § 9 Absatz 1, und der §§ 10 und 11 mit Ablauf des 24. April 2020 außer Kraft."
Wenn die Allgemeinverfügung jetzt natürlich kontinuierlich verlängert wird und nur Stück für Stück vereinzelte Teile davon bewusst ausgenommen werden, können wir verdammt lange warten.