(24.03.2020, 14:15)Bronto8 schrieb: Aus irgendeinem dummen Zufall landet die Telefonnummer von Herrn FK in den Kontakten von Lady X, die als Escort arbeitet. Lady X erkrankt an Corona. Herr Polizeimeister P hat nun durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes das Recht, das Telefon von Lady X zu beschlagnahmen und so an die gespeicherten Kontakte zu kommen und Herrn FK zu identifizieren.
Nicht bei einem halbwegs aktuellen iPhone. Ebenso wenig bei einem verschlüsselten Android, ab Marshmallow werden viele höherwertige Geräte bereits verschlüsselt ausgeliefert. Die Verschlüsselung selbst aktivieren ist kein Hexenwerk und es wird nur bei langsamen Möhren davon abgeraten. Ohne Interaktion des Besitzers gucken die in die Röhre wenn das Gerät verschlüsselt ist. Einmal darfst Du raten wieso Strafverfolger verschiedenster Länder seit Jahren immer wieder Hintertüren dafür von den Herstellern fordern. ebenso wie Hintertüren für whatsapp, Threema, Telegram, usw.
Mehr wie die Beschlagnahme als vermeintliches Druckmittel zum erzwingen der Freischaltung durch den Nutzer bleibt denen nicht. Ist das Gerät halt weg, und? Gibt eh bald wieder ein neues vom Provider... Brauchbare Geräte der unteren MIttelklasse mit Android One gibts schon für 200€ aufwärts. Tut heutzutage keinem wirklich weh außer vielleicht einem HartziV Empfänger. Verschlüsseltes Backup in der Cloud von google oder apfel ist auch kein wirklich kompliziertes Problem. Ohne Account-Daten kein Zugriff. Das ganze ist bewusst auf Usability getrimmt damit auch Ottonormaluser das hin bekommen.