24.03.2020, 12:34
(24.03.2020, 09:55)Bronto8 schrieb:(24.03.2020, 09:19)my2cents schrieb: Wieder mal das übliche, Handyortung klingt im ersten Moment aus Sicht eines Überwachers ja noch interessant.
Herr Spahn wollte auch gerne alle Kontaktdaten die in den Handys der Infizierten gespeichert sind einsehen können, um die Infektionsketten nachzuvollziehen. Und soweit ich das verstanden habe geht es um ALLE Kontakte, nicht nur diejenigen an die sich der Infizierte als letzte Kontaktperson erinnert.
Wie soll das gehen? Anfrage bei facebook um via whatsapp an die Telefonbücher zu kommen? Die darüber gelaufenen Nachrichten sind trotzdem nach wie vor verschlüsselt.
An die Anruf- und SMS-Historie kommt man nur über die freiwillige Mitarbeit der Infizierten, maximal über die ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung, sprich Bestandsdaten, die Provider wie die Telekom im Fall von Flatratediensten illegal speichern.
Für Flatratedienste ist keine Speicherung der Kommunikationsdaten samt Funkzelle aus der die Kommunikation erfolgte erforderlich. Und selbst diese illegal gespeicherten Daten speichern die Provider nur für einen befristeten Zeitraum von maximal 7 Tagen. Sind also auch untauglich um alle potentiellen Kontakte der letzten 14-20 Tage bei einem Infizierten zu identifizieren. Bleibt nur noch der Zugriff auf die Nachrichtenhistorie des Handys selbst. Was, wenn dessen Eigentümer auf seinem Grundrecht auf Privatsphäre besteht und das verschlüsselte Gerät nicht entsperrt? Einsperren? Folter? Verweigerung der medizinischen Behandlung?
Wieso eigentlich haben wir keine Politikerhaftung? Das sind zu guten Teilen studierte Juristen. Wenn jemand wissen sollte wann ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstösst, dann die. Man muss sie ja nicht gleich in den Bau stecken, Aberkennung von 1 Jahr Pensionsansprüche ihrer Mitgliedschaft im Bundestag für jedes vom BVerfG kassierten/beanstandetem Gesetz für das sie mit Ja gestimmt haben würde schon völlig reichen. Dann hätten einige einen Totalverlust ihrer Pension zu beklagen. Wir wählen die um uns zu vertreten, also haben wir eigentlich einen Anspruch darauf, dass sie dies im legalen Rahmen des GG machen.