16.03.2020, 01:21
Internationale Fallzahlen findet man hier und hier, Zahlen aus Deutschland findet man hier
3 Monate sind das Mindeste.
Diejenigen die der Ansicht sind auf unangemeldete Dienstleisterinnen zurückgreifen zu "müssen" sei gesagt das die Leute aus Gesundheits- und Ordnungsamt ebenso imstande sind im Internet mitzulesen wie jeder andere auch. Einige werden sogar dafür bezahlt. Wer der Ansicht ist eine "Prostitutionsstätte" wäre auf einen angemeldeten Betrieb beschränkt, dem sei gesagt dass sich eine Prostitutionsstätte dort befindet, wo eine SDL gegen Bezahlung der Prostitution nachgeht.
Wer in eine Razzia vom Gesundheitsamt gerät und wegen der erwähnten Vorgehensweise unter Quarantäne gestellt wird, vielleicht noch mit Frau und Kindern, der kann sich jetzt schon einmal eine Ausrede überlegen, wenn der Ehefrau oder dem Arbeitgeber ein Schreiben zugeht in dem so etwas erwähnt wird wie "Aufsuchen einer illegalen Prostitutionsstätte während einer Pandemie mit einer nicht zugelassenen SDL, blablabla, steht ihr Ehemann "Schwippschwager" unter Quarantäne, und damit sämtliche in seinem Haushalt wohnenden Personen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens".
Auch wenn ich als Spielverderber und Moralapostel gelten sollte, der hier noch dazu sonst nichts sachdienliches zur Sache beizutragen hatte, möchte ich doch in aller Freundlichkeit und Dringlichkeit darum bitten auch an die Gesundheit der SDL zu denken, von denen die meißten ihre Familie zuhause unterstützen, und zwar nicht in erster Linie durch moetäre Zuwendung sondern durch menschliche Existenz, sprich, sich einfach nur physischer Gesundheit zu erfreuen.
Wer nicht imstande ist seine Triebe während der derzeitigen weltweiten gesundheitlichen Lage unter Kontrolle zu halten, der sollte vielleicht eine Kastration in Erwägung ziehen. Diejenigen die der Ansicht sind sie wären "schlauer" als das Gesetz, denen wünsche ich nicht in einem Katastrophenfall in die Obhut einer Institution zu gelangen, die der Gesundheit der Bevölkerung dient. Ich will jetzt nicht mit dem Zaunpfahl winken, aber es gibt auch die Möglichkeit
Personen die sich nicht an seuchenrechtliche Bestimmungen und Erlasse im Katastrophenfall halten in dafür geeigneten Einrichtungen zu verwahren, bis die von ihnen ausgehende Gesundheitsgefahr für die Allgemeinheit abgewendet ist. Das Schreiben an Ehefra/ Arbeitgeber geht dann in Richtung "wird Herr "Schwippschwager", geboren am 31.02.1955 in Pimperhausen wegen dem Aufsuchen einer verbotenen Prostitutionsstätter hiermit seuchenrechtlich in der Quarantänestation "Bundeswehrkrankenhaus" abgesondert blablabla". Die Kosten für diese durch den Verursacher - Puffgänger - zu verantwortende Quarantänemaßnahme wird dem Verursacher aufgebrummt - und dafür gibt es dann Brief und Siegel dazu.
Derjenige der meint er könnte mit Gesundheitsamt, Ordnungsamt und sonstigen Amtspersonen während eines Katastrophenfalls den Affen machen und diese wären in irgendeiner Art und Weise auch nur annähernd zu Diskussionen bereit bzw. ein Anruf beim Anwalt wäre ausreichend um nach spätestens 24 Stunden wieder auf "freiem Fuß" zu sein, dem ist nicht mehr zu helfen.
Wollte ich nur einmal gesagt haben.
Zitat:die einzige Lösung wird wohl sein das öffentliche Leben für 2 — 3 Wochen in ganz Europa komplett runter zu fahren, komplett einzuschränken
3 Monate sind das Mindeste.
Diejenigen die der Ansicht sind auf unangemeldete Dienstleisterinnen zurückgreifen zu "müssen" sei gesagt das die Leute aus Gesundheits- und Ordnungsamt ebenso imstande sind im Internet mitzulesen wie jeder andere auch. Einige werden sogar dafür bezahlt. Wer der Ansicht ist eine "Prostitutionsstätte" wäre auf einen angemeldeten Betrieb beschränkt, dem sei gesagt dass sich eine Prostitutionsstätte dort befindet, wo eine SDL gegen Bezahlung der Prostitution nachgeht.
Wer in eine Razzia vom Gesundheitsamt gerät und wegen der erwähnten Vorgehensweise unter Quarantäne gestellt wird, vielleicht noch mit Frau und Kindern, der kann sich jetzt schon einmal eine Ausrede überlegen, wenn der Ehefrau oder dem Arbeitgeber ein Schreiben zugeht in dem so etwas erwähnt wird wie "Aufsuchen einer illegalen Prostitutionsstätte während einer Pandemie mit einer nicht zugelassenen SDL, blablabla, steht ihr Ehemann "Schwippschwager" unter Quarantäne, und damit sämtliche in seinem Haushalt wohnenden Personen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens".
Auch wenn ich als Spielverderber und Moralapostel gelten sollte, der hier noch dazu sonst nichts sachdienliches zur Sache beizutragen hatte, möchte ich doch in aller Freundlichkeit und Dringlichkeit darum bitten auch an die Gesundheit der SDL zu denken, von denen die meißten ihre Familie zuhause unterstützen, und zwar nicht in erster Linie durch moetäre Zuwendung sondern durch menschliche Existenz, sprich, sich einfach nur physischer Gesundheit zu erfreuen.
Wer nicht imstande ist seine Triebe während der derzeitigen weltweiten gesundheitlichen Lage unter Kontrolle zu halten, der sollte vielleicht eine Kastration in Erwägung ziehen. Diejenigen die der Ansicht sind sie wären "schlauer" als das Gesetz, denen wünsche ich nicht in einem Katastrophenfall in die Obhut einer Institution zu gelangen, die der Gesundheit der Bevölkerung dient. Ich will jetzt nicht mit dem Zaunpfahl winken, aber es gibt auch die Möglichkeit
Personen die sich nicht an seuchenrechtliche Bestimmungen und Erlasse im Katastrophenfall halten in dafür geeigneten Einrichtungen zu verwahren, bis die von ihnen ausgehende Gesundheitsgefahr für die Allgemeinheit abgewendet ist. Das Schreiben an Ehefra/ Arbeitgeber geht dann in Richtung "wird Herr "Schwippschwager", geboren am 31.02.1955 in Pimperhausen wegen dem Aufsuchen einer verbotenen Prostitutionsstätter hiermit seuchenrechtlich in der Quarantänestation "Bundeswehrkrankenhaus" abgesondert blablabla". Die Kosten für diese durch den Verursacher - Puffgänger - zu verantwortende Quarantänemaßnahme wird dem Verursacher aufgebrummt - und dafür gibt es dann Brief und Siegel dazu.
Derjenige der meint er könnte mit Gesundheitsamt, Ordnungsamt und sonstigen Amtspersonen während eines Katastrophenfalls den Affen machen und diese wären in irgendeiner Art und Weise auch nur annähernd zu Diskussionen bereit bzw. ein Anruf beim Anwalt wäre ausreichend um nach spätestens 24 Stunden wieder auf "freiem Fuß" zu sein, dem ist nicht mehr zu helfen.
Wollte ich nur einmal gesagt haben.