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Ich hab hier ne Verschwörungstheorie entfernt. Wer angst vor dem eigenen Schatten hat sollte die Sonne meiden.
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(06.04.2017, 07:45)Chris33 schrieb: Erläuterung:
Zitat:Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes.
Quelle: http://www.6profis.de/lp/prostschg/faq.php
...von "Schwanz" steht da nix. Aber wir haben ja alle zehn Finger - auf einen passt das Kondom dann schon.
Die scheinen hier mitzulesen...
Aktuelle Version des entsprechenden Abschnitts:
Zitat:Kondompflicht
Es gilt die Verpflichtung zur Verwendung eines Kondoms u.a:
bei vaginalen Geschlechtsverkehr
analem Geschlechtsverkehr
oralem Geschlechtsverkehr
Impliziert ist die Anwendung des Kondoms am Geschlechtsteil des Mannes.
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Und beim lecken der Frau zieh ich den Gummi über die Zunge???
Da haben echte Experten ein Gesetz gemacht
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(27.04.2017, 13:57)frauenversteher1980 schrieb: Und beim lecken der Frau zieh ich den Gummi über die Zunge???
Nicht über die Zunge, natürlich über den Kopf.
Wenn du das nicht willst, nimm Lecktücher. Davon steht aber im Gesetz nichts
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(28.04.2017, 06:39)Cicassos schrieb: (27.04.2017, 13:57)frauenversteher1980 schrieb: Und beim lecken der Frau zieh ich den Gummi über die Zunge???
Nicht über die Zunge, natürlich über den Kopf.
Wenn du das nicht willst, nimm Lecktücher. Davon steht aber im Gesetz nichts
Laut der Begründung des Gesetzestextes geht es wohl um den Infektionsschutz der Protituierten und nicht vornehmlich um den Schutz des Freiers. Ich vermute, dass dies der Grund ist, dass Lecktücher nicht vorgeschrieben werden.
Begründung zu § 32 (Kondompflicht; Werbeverbot)
Mit der Vorschrift werden vor allem Prostituierte gegenüber Kunden, Betreibern und Personen ihres Umfeldes darin bestärkt, zum eigenen Schutz auf der Verwendung infektionsschützender Sexualpraktiken zu bestehen und sich anderslautenden Kundenwünschen zu widersetzen, indem sie auf das Verbot verweisen.
Hier der Originaltext
So interpretiere ich das jedenfalls als interessierter Rechtsamateur
Bront
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(27.04.2017, 13:57)frauenversteher1980 schrieb: Da haben echte Experten ein Gesetz gemacht
Sei doch nicht so negativ. Die Macher haben sich optimal bei 3 schüchternen Prostituierten informiert.
http://www.bild.de/politik/inland/prosti....bild.html
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
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Oralverkehr praktiziert am Penis des Mannes aka blasen: Kondompflicht.
Oralverkehr praktiziert an der Vagina der Frau aka lecken: keine Kondompflicht.
So interpretiere ich das.
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In 2 Monaten wird das Gesetz in Kraft treten und die Umsetzung sieht immer noch unklar aus.
Mal sehen wie groß das Chaos wird.
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Als "Betreiber" begrüße ich das neue Gesetz...soweit wie möglich wird ilegale Prostitution mit unangemeldeten Damen verboten.Und hoffe das die Bulgaren Mafia mit den Mädels die sie in kleinen Wohnungen halten nun ein Riegel vorgeschoben wird!
Ich selber muß umbauen,das ist kein Problem...Hauptsache legales Geschäft!!!
Eure Paty
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Hab jetzt die Pflichten als Freier gelesen. Ein Punkt stößt mir hier besonders auf:
Es ist darauf zu achten, dass:
- keine Zwangslage besteht
- keine wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt
"Zwangslage" also. Macht die DL ihren Job, weil sie in ihrer Heimat beschissenes Geld verdient und davon nicht leben kann, ist es wohl eine Zwangslage und wirtschaftliche Abhängigkeit? Na da. Ab sofort werde ich jeder DL lautstark dazwischen reden und das Thema wechseln, wenn sie mir von ihrem Leben erzählt. So kann ich als Optimist davon ausgehen, dass sie sich in ihrer Heimat auch selbstständig machen könnte und so von der Tellerwäscherin zur Millionärin werden könnte. Oder Beamtin. Oder Gleichstellungsbeauftragte. Müsste sie ja nur wollen.
Ist das so rechtssicher?
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05.05.2017, 07:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2017, 07:55 von Bronto8.)
Der eigene, freie Wille, mehr Geld zu verdienen als in z.B. Spanien und dafür hier sexuelle Dienstleistungen anzubieten, wird sicher nicht unter "Zwangslage" subsumiert werden.
Bront
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(28.04.2017, 12:01)Stuart schrieb: Oralverkehr praktiziert am Penis des Mannes aka blasen: Kondompflicht.
Oralverkehr praktiziert an der Vagina der Frau aka lecken: keine Kondompflicht.
So interpretiere ich das.
Das wäre ein Verstoss gegen das Gleichstellungsprinzip und somit juristisch nicht haltbar.
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Gleich wäre es nur, wenn du an einer TS rumnuckelst und da die Kondompflicht entfiele.
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(05.05.2017, 06:55)HMueller schrieb: Ist das so rechtssicher?
Das wird je Einzelfall im Gerichtssaal ausgelotet. Vorher ist alles Theorie.
lw
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2017, 15:55 von Cicassos.)
(05.05.2017, 06:55)HMueller schrieb: Hab jetzt die Pflichten als Freier gelesen. Ein Punkt stößt mir hier besonders auf:
Es ist darauf zu achten, dass:
- keine Zwangslage besteht
...
"Zwangslage" also.
Ist das so rechtssicher? Nun ja,
ich meine die Zwangslage besteht eindeutig bei uns Männern, sonst würden wir ja nicht hingehen.
Mit unserer Zwangslage in Hirn und Hose dürften wir das aber nicht, oder ??
Bei ihr würde mir nur einfallen: "sie war jung und brauchte das Geld"
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Hallo zusammen,
bei den meisten von uns besteht doch auch eine Zwangslage und wirtschaftliche Abhängigkeit, wenn wir täglich unserer Arbeit in einem Büro, auf einer Baustelle, in einem LKW, in einer Werkstatt, in einer Lagerhallle oder wo auch immer nachgehen.
Wir machen das ja auch nicht zum Spaß, sondern weil wir Geld zum Überleben brauchen
LG
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(05.05.2017, 07:54)Bront08 schrieb: Der eigene, freie Wille, mehr Geld zu verdienen als in z.B. Spanien und dafür hier sexuelle Dienstleistungen anzubieten, wird sicher nicht unter "Zwangslage" subsumiert werden.
Bront
(05.05.2017, 23:43)BornIn1980 schrieb: Hallo zusammen,
bei den meisten von uns besteht doch auch eine Zwangslage und wirtschaftliche Abhängigkeit, wenn wir täglich unserer Arbeit in einem Büro, auf einer Baustelle, in einem LKW, in einer Werkstatt, in einer Lagerhallle oder wo auch immer nachgehen.
Wir machen das ja auch nicht zum Spaß, sondern weil wir Geld zum Überleben brauchen
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Guckst Du oben, Zwang wird hier garantiert nicht als wirtschaftlicher Zwang definiert.
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(05.05.2017, 15:54)Cicassos schrieb: Nun ja,
ich meine die Zwangslage besteht eindeutig bei uns Männern, sonst würden wir ja nicht hingehen.
Mit unserer Zwangslage in Hirn und Hose dürften wir das aber nicht, oder ??
Bei ihr würde mir nur einfallen: "sie war jung und brauchte das Geld"
Genau das wird uns von den Femministinnen unterstellt. Ich widerspreche entschieden!
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Die Gemeinden müssen das neue Gesetz umsetzen.
Ich habe nach Informationen gesucht wie meine Stadt das tun will und habe etwas gefunden. Der Gemeinderat soll am 23.5. entscheiden. Die Beschlussvorlage kann man hier lesen:
http://buergerinfo.mannheim.de/buergerin...onr=216004
Auf jeden Fall wird es teuer werden. Wer wieviel bezahlen muss soll später entschieden werden.
Die Grünen wollen es so regeln:
http://www.gruene-fraktion-mannheim.de/2...utzgesetz/
Ein interessanter Bericht, den letzten Absatz finde ich besonders lesenswert:
http://www.echo-online.de/lokales/nachri...860576.htm
Mal sehen wie es weiter geht.
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Bzgl. des letzten Absatzes: Für die Anmeldung und Gesundheitsberatung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. 1. 2018,
bis dahin haben die Gemeinden und Behörden noch Zeit um die Durchführung zu organisieren (der Gesetzgeber hat wohl
irgendwann gemerkt daß das zum ursprünglichen Stichtag 1. 7. noch nicht funktionieren wird)
Für die Kondompflicht gilt diese Übergangsfrist jedoch nicht!
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