09.04.2014, 21:34
Wie nebenan schon erwähnt, hat die Union gestern ihr Eckpunkte-Papier vorgestellt. Und da es da sicher den ein oder anderen hier gibt, der das diskutieren möchte, habe ich mir mal die Freiheit erlaubt, den Text hier einzustellen.
Quelle: http://investigativ.welt.de/files/2014/0...-Union.pdf
Quelle: http://investigativ.welt.de/files/2014/0...-Union.pdf
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag schrieb:Berlin, 8. April 2014
Eckpunkte zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat einen besseren Schutz von Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution, eine konsequentere Bestrafung der Täter, eine umfassende Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution sowie gesetzliche Verbesserungen der ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten zum Ziel.
Die zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der CDU/CSU- Bundestagsfraktion haben sich auf folgende zwölf Eckpunkte verständigt:
1) Einführung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten
Die Erlaubnispflicht beinhaltet u. a. die Zuverlässigkeitsüberprüfung des Bordellbetreibers sowie weitere mögliche Auflagen zum Betrieb und zur Ausstattung. Die Erlaubnispflicht soll in einem eigenen Prostitutionsstättengesetz geregelt werden. Darin wird auch der Begriff der Prostitutionsstätte definiert.
2) Einräumung von umfassenden Rechten der Polizei und der zuständigen Behörde zur Kontrolle von Prostitutionsstätten
Damit ist das verdachtsunabhängige Recht zum Betreten des Bordells verbunden.
3) Einführung einer Altersgrenze von 21 Jahren für die Ausübung von Prostitution
Die Besonderheit der Tätigkeit, die stetige Nachfrage nach immer jüngeren Frauen und der im bestehenden Recht vorhandene Schutz Heranwachsender begründen diese Altersgrenze.
4) Einführung einer Anmeldepflicht für alle Prostituierten
Die Anmeldepflicht erleichtert die Unterscheidung zwischen legaler Prostitution und illegaler Zwangsprostitution. Eine Anmeldekarte könnte die erfolgte Anmeldung belegen. Die Anmeldepflicht sollte unabhängig davon gelten, ob Prostituierte in Bordellen, Wohnungen oder auf dem Straßenstrich tätig sind.

5) Einführung von regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten durch das Gesundheitsamt
Die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen durch einen Amtsarzt gewährleisten medizinische Versorgung und zugleich die Möglichkeit, niedrigschwellig Kontakt zu unterstützenden Behörden und Organisationen aufzunehmen oder zu vermitteln.
6) Abschaffung des im Prostitutionsgesetz (§ 3 ProstG) verankerten eingeschränkten Weisungsrechts
Prostituierte müssen über Art und Umfang ihrer Sexualkontakte selbst entscheiden können. Dies gilt auch dann, wenn sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden.
7) Einführung eines Verbots menschenunwürdiger Geschäftsmodelle in der Prostitution und entsprechender Werbung
Flatrate-Angebote, Gang Bang- und Rape Gang Bang-Veranstaltungen degradieren Prostituierte und sind mit der Menschenwürde unvereinbar.
8) Stärkung der Sozial- und Beratungsangebote für Prostituierte
Eine intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung muss gewährleistet werden.
9) Klarstellungen und Verschärfungen im Strafrecht
Eine Verurteilung nach § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) darf nicht ausschließlich von den Aussagen der Opfer abhängen. Gleiches gilt auch für § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft).
Die Strafrahmen in §§ 232 und 233 StGB müssen erhöht werden. Insbesondere müssen zukünftig deutlich höhere Strafen möglich sein, wenn das Opfer noch nicht volljährig ist oder leichtfertig in Lebensgefahr gebracht wurde.
10) Einführung der Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten
Diejenigen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen, sollen bestraft werden. Eine generelle Bestrafung von Freiern lehnen wir ab.
11) Aufnahme der Zuhälterei als Katalogstraftat in § 100a II Nr. 1 StPO
Aufgrund der Struktur und der oftmals unmittelbaren Verbindungen in den Bereich der organisierten Kriminalität muss die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung auch beim Verdacht der Zuhälterei (§ 181a StGB) möglich sein.
12) Verbesserung des Aufenthaltsrechts
Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution aus Drittstaaten sollen ein verbessertes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie im Strafverfahren mitwirken.
Die vorgelegten Eckpunkte sind unter Einbeziehung der folgenden drei Beschlüsse entstanden:
- Beschluss der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag vom 8. Januar 2014:
„Der Mensch ist keine Ware: Prostitution regulieren – Menschenhandel bekämpfen“
- Beschluss der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 20. Februar 2014:
„Wir wollen Frauen besser schützen – Beschluss der Gruppe der Frauen zu wirksamen Verbesserungen für Opfer von Zwangsprostitution“
- Beschluss der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 8. April 2014:
„Regelungsinhalte eines neuen Prostitutionsregulierungsgesetzes“
An der Erarbeitung der Eckpunkte haben folgende Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie die zuständigen Berichterstatterinnen (BE) mitgewirkt:
Nadine Schön MdB, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Thomas Strobl MdB, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Dr. Hans-Peter Uhl MdB, Justiziar
Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz (BE: Dr. Silke Launert MdB)
Stephan Mayer MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innen
Marcus Weinberg MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BE: Sylvia Pantel MdB)
Erika Steinbach MdB, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Karin Maag MdB, Vorsitzende der Gruppe der Frauen
Paul Lehrieder MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages