20.02.2014, 20:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.03.2019, 21:36 von loewe.)
**** Dürfte Anfang 2019 durch eine neue, umfassende Sperrbezirksverordung ersetzt worden sein. Ob Regelungen weiter gültig sind, habe ich nicht geprüft. Siehe Prostitution Saarbrücken ****
Ganz Saarbrücken ist Sperrbezirk, bis auf die unten aufgeführten Ausnahmen.
Auch eine Zeitbeschränkung wurde eingeführt (Ausnahme siehe Beitrag 2):
Erlaubt ist die Prostitution:
- vom 01.11. bis 31.03. von 20.00 bis 6.00 Uhr
- vom 01.04. bis 31.10. von 22.00 bis 6.00 Uhr
Auf dem Flyer ist eine zusätzliche Beschränkung vermerkt:
Sonn- und Feiertags ist die Prostitution verboten!
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt. Christiaan Neethling Barnard
Steht zwar so nicht in der Verordnung (s.u.), wurde aber früher in der Presse sinngemäß so beschrieben:
Der Platz dient den Prostituierten im Projekt „Le Trottoir“.
Sperrbezirksverordnung schrieb:a) das Gelände zwischen Bahnlinienüberquerung Dudweilerstraße und Einfahrt Parkplatz Richtung Bormannspfad (Gemarkung 1014 St. Johann, Flur 29, Flurstücke 45/18 und 273/45)
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt. Christiaan Neethling Barnard
Sperrbezirksverordnung schrieb:b.b) der Bereich der Straße Deutschmühlental zwischen Eisenbahnviadukt (Straßenkilometer 1,250) und Einmündung Dr.-Vogeler-
Straße (L 273), die Dr.-Vogeler-Straße
(L 273) bis Einmündung Metzer Straße mit Ausnahme des an der Dr.-Vogeler-Straße am Haupteingang des Hauptfriedhofs gelegenen Parkplatzes mit Bushaltestelle sowie des im Kreuzungsbereich Dr.-Vogeler-Straße/Metzer Straße gelegenen Parkplatzes mit Friedhofsbezug,
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt. Christiaan Neethling Barnard