27.01.2012, 02:27
Kleine Info...
Quelle
stimme.de schrieb:Mönchseestr.63
Heilbronn untersagt bordellartige Nutzung
Von unserem Redakteur Carsten Friese
Heilbronn - Anwohner der Mönchseestraße atmen auf. Ihr Protest gegen bestehende und befürchtete weitere Prostitution in ihrer Straße hat aus ihrer Sicht etwas bewirkt. Die Stadt hat die aktuelle Nutzung im Gebäude Nummer 63 untersagt, teilt Rathaussprecher Christian Britzke gestern auf Anfrage mit. "Ein bordellartiger Betrieb ist in dem Gebiet nicht zulässig", erklärt er.
Noch ist jedoch nichts endgültig. Der Hausbesitzer hat gegen die Entscheidung der Stadt Beschwerde eingelegt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss nun entscheiden.
Unangenehm
Das, was sich dort in Nummer 63 etabliert hat, war Anwohnern schon länger ein Dorn im Auge. Nachts eine zeitlang "viel Autoverkehr" vor dem Gebäude und im Sommer leicht bekleidete Damen am Fenster mit Hemden "bis zum Bauchnabel offen" haben eine Rentnerin gestört. "Es ist sehr unangenehm." Sie findet es "nicht in Ordnung, dass die Stadt das duldet".
Von außen fällt das Gebäude nicht als Rotlicht-Haus auf. Doch am Klingelschild stehen Namen wie "App. DeLuxe", "App. Cherry" oder "Winter" − Begriffe, die in lokalen Sex-Anzeigen mit verschiedenen Telefonnummern und dem Hinweis auf die Mönchseestraße 63 auftauchen.
Ein Anwohner fürchtet, dass seine Mieter ausziehen könnten. Ein anderer sorgt sich, dass die Straße zur Rotlichtmeile wird − weil die Familie des Besitzers von Haus Nummer 63 ein weiteres Haus in der Straße gekauft und allen Mietern gekündigt habe. Er wolle "keinen Puff vor der Tür" − auch der Kinder wegen. Mehr als 100 Unterschriften gegen Prostitution in ihrer Straße haben die Protestler der Stadt übergeben.
Eines ist Fakt: Der Besitzer von Haus Nummer 63 ist eine bekannte Größe in der Heilbronner Rotlichtszene. Er vermiete die Wohnungen auch an Leute, an die niemand vermieten will, sagt S. auf Anfrage. "Was dort sonst gemacht wird, ist nicht meine Sache" − solange alles in Ordnung und sauber sei. Zum zweiten Haus in der Straße will er nichts sagen, weil es einem anderen Familienmitglied gehöre. Nur so viel: Dort seien nach Kernsanierungen "ganz normale Mieter" eingezogen. Ein Anwohner berichtet dagegen von zwei ausländischen "Damen", die öfter vom Taxi abgeholt würden.
Am Rotlicht-Haus Nummer 63 fielen zuletzt Farbschmierereien an der Haustür auf. Ein Anwohner mutmaßt Protestaktionen. Hausbesitzer S. verweist dagegen auf ein "Missgeschick" seiner Mieter.
Sanktionen
Wie dem auch sei: Die Stadt stuft die Nutzung dort als bordellartig ein. Es hänge von der Zahl von Prostituierten, von Wechseln in der Belegung, von auftretenden Störungen und auch davon ab, wie ein Objekt beworben und nach außen "in Erscheinung tritt". Teilt das Gericht diese Einschätzung, kann die Stadt einschreiten. Die Mönchseestraße ist als allgemeines Wohngebiet eingestuft. Zwangsgelder und als höchste Stufe eine Versiegelung von Räumen sind Sanktionsmöglichkeiten der Behörde.
Daten zur Wohnungsprostitution hat die Stadt nicht. Weil selbstständige Prostituierte im Gegensatz zu Bordellbetrieben keine Gewerbeanzeige erstatten müssten. Es gebe in Einzelfällen immer wieder mal Beschwerden von Anwohnern gegen Prostitution, stellt Rathaussprecher Christian Britzke fest. Eine Zunahme sei aber nicht ersichtlich.
Was das zweite Haus in der Mönchseestraße betrifft, sorgt die Stadt derweil schon mal vor. "Die Nutzung des Gebäudes wird überwacht", stellt Britzke fest.
Rechtslage
Zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands ist es nach Landesrecht in Gemeinden bis 35.000 Einwohner verboten, der Prostitution nachzugehen. Im Landkreis Heilbronn ist sie nicht erlaubt.
Die Stadt verweist auf fließende Grenzen zwischen Wohnungsprostitution, bordellartigen Betrieben und Bordellen. Hier müsse jeweils der Einzelfall betrachtet werden. Generell gelte, „dass in Wohn- und Mischgebieten weder bordellartige Betriebe noch Bordelle aufgrund ihres Störungspotentials baurechtlich zulässig sind“. Auch Wohnungsprostitution kann demnach je nach Art der Nutzung und auftretenden Störungen untersagt werden.
27. Januar 2012
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