28.05.2011, 10:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2011, 10:22 von carolusmagnus.)
Stadt München Ordnungsamt (Auszug) schrieb:Münchner Sperrbezirksverordnung
Sowohl die Ausübung (Geschlechtsverkehr, Handmassage usw.) als auch die Anbahnung
(Aufenthalt an frequentierten Plätzen, um Kontakt mit Freiern aufnehmen zu können,
Ansprechen von Freiern) von entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen ist nur außerhalb des
Sperrbezirkes zulässig. Sie können den Sperrbezirksplan bei der Regierung von Oberbayern,
dem KVR oder der Polizei einsehen oder den Text und Plan im Internet downloaden.
Die Münchener Sperrbezirksverordnung gilt für alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt
werden kann, z.B. für Bordellbetriebe, Terminwohnungen, FKK-Clubs, Saunen und "Massage-
Praxen", Hotelzimmer sowie bei Hausbesuchen in Privatwohnungen.
Die Kontaktaufnahme (Anbahnung) mit Kunden ist in der Öffentlichkeit (also z.B. im Freien und
an öffentlich einsehbaren Orten und Gebäuden) nur in den nachfolgend genannten
Anbahnungszonen erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die Ausübung hier (wie an allen öffentlichen
Orten) jedoch nicht erlaubt ist. Ebenso ist in München Prostitution in Wohnmobilen u.ä. generell
nicht gestattet.
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Quellen:
- Prostitutionsproschüre - Prostitutionsausübung in München, Ein Ratgeber für Prostituierte
- Sperrbezirk der Landeshauptstadt München