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Im Palace wurde mir gestern (seitens der Mädels und der Belegschaft) bestätigt, daß (in Abstimmung mit den Behörden, die dies wohl "wünschen", aber nicht vorgeben) Girls erst ab einem Alter von 21 Jahren eingelassen werden. Mal sehen, ob das irgendwelche Auswirkungen hat.
Stuart,
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Hm.
Mal eben gedanklich meine Liste durchgehen...
Nein, keine Auswirkung für meine Lieblinge dort
So ein paar ganz junge CDLs unter 20 habe ich schon gesehen. Und zumindest eine auch "getestet", aber der Rede wert war das nicht. So gesehen denke ich mal es gibt keine große Veränderung im Aufgebot.
Eine Frage stellt sich mir: wohin gehen denn dann die <21? So richtig vorstellen könnte ich mir ein Umdenken zu anderer Tätigkeit nicht, und ein Club scheint mir noch das beste Betätigungsfeld zu sein, was Sicherheit, Sauberkeit angeht.
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Tja, ob World, Oase oder andere Clubs in Hessen sich daran halten werden - keine Ahnung. In Bayern (ColA) und zum Teil in BW ist es eh schon Realität.
Stuart, ?!
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Ich frag mich gerade was das bringen soll?
Wird wohl zu einer Veschiebung vom Club hin zu anderen Örtlichkeiten geben (Laufhäuser, Wohnungspuffs, etc.).
Ob das für die Mädels eine bessere Lösung ist?
Ich weiß nicht.
carolusMAGNUS
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Die Altersangabe von CDL´s ist ja immer mit ganz großer Vorsicht zu genießen.
In der Oase aber werkeln etliche Mädels, die die 21 garantiert noch nicht erreicht haben.
Grüße BTOL
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Das sicherlich, aber der Körper verraet doch einiges. Oder glaubt hier jemand an Anastasias 27? Und die meisten CDL dürften ihr Alter nach unten schoenreden, nicht nach oben.
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cmoor schrieb:Nein, keine Auswirkung für meine Lieblinge ... Ähem, danke. :p
cmoor schrieb:Das sicherlich, aber der Körper verraet doch einiges. Oder glaubt hier jemand an Anastasias 27? Hier geht's um den Unterschied zwischen 18 und 21. Der dürfte so groß nicht sein und für viele nicht erkennbar.
Thailand, Westafrica, Philippinen, Ostafrica ...
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Na doll!!!
Das Gesetz sagt 18,
Warum nicht 35? Oder 50?
Oder vielleicht Mittwoch und Donnerstag ab 18 und den rest der Woche 35?
Warum nicht gleich den ganzen Kack verbieten?
So ein Gentlemens agreement ist doch absoluter blödsinn, ob nun meine Liebleingsdamen betroffen sind oder nicht (sind sie nicht!).
Was wird als naechtes verboten? Zöpfe? Karierte Röcke?
Am Strassenstich kann (wer will) jeder minderjaehrige aufgabeln, und die "Behörden" versagen! Aber in den wenigen Etablissements in denen die kaufliche Liebe reguliert ist, werden willkürliche zusaetze zum bestaehenden Recht gemacht!
Sauerei!!
Sauerei!!
Sauerei!!
grüsse
muratlale4
PS: Bitte ganz durchlessen, ich bin gegen minderjaehrige in Prostitution, absolut dagen, ohne wenn und aber! Aber der Staat muss sich an seine eigenen Regeln (sprich Gesetze) halten!
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ich ficke eh selten meine Töchter
von mir aus können die erst ab 30 einlassen, würde meine favorites sicher nicht beeinflussen
aber die regelung is trotzdem schwachsinnig
der irru
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muratlale4 schrieb:Aber der Staat muss sich an seine eigenen Regeln (sprich Gesetze) halten!
Der Hintergrund könnte diese gesetzliche Regelung sein:
Zitat:StGB § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung<H1>
(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.
...
Die Hervorhebung der maßgeblichen Passage in Satz 2 ist von mir. Die Clubbesitzer ersparen sich so wahrscheinlich viel möglichen Ärger...
Sex_Scout schrieb:Die Clubbesitzer ersparen sich so wahrscheinlich viel möglichen Ärger...
Für die Clubbesitzer ist 233a viel interessanter:
Zitat:StGB § 233a Förderung des Menschenhandels
(1) Wer einem Menschenhandel nach § 232 oder § 233 Vorschub leistet, indem er eine andere Person anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn
1. das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,
2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch
die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder
3. der Täter die Tat mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Auch ich habe bei dieser neuen Regelung keinerlei bedenken, da alle meine Lieblinge > 25 Jahre sind.
Gruß, Tequila
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Sowieso alles Kappes!
Gerade erst letzt hat mir eine CDL versichert,
dass mit etwas "Gleitgel", alles wie geschmiert
weiter läuft!
Der Mann braucht drei Zimmer: Wohnzimmer, Schlafzimmer und Frauenzimmer!
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kann ich bestätigen... ich hatte ein mädel, die war 19... kam aus düsseldorf, ich habe ihren namen vergessen daher kein bericht ;( als ich 2 tage später da war, wurde sie gebeten zu gehen.. sie gab mir noch ihre tel und wie hatten einen lustigen abend, allerdings mußte sie das palace tatsächlich verlassen! ;(
in der schweiz arbeiten mädchen schon ab 16! unglaublich...
ich weiß von berliner strassenstrich mädels das sie erlaubt sind
ab 16 zu stehen, aber erst ab 18 verkehr zu machen! solche regeln soll
man verstehen ähnlich wie das rauchen von canabis erlaubt, aber
das besitzen nicht
verbessert mich wenn ich müll rede...
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