Nachrichten & Presse zum Thema
Maskenpflicht und Gästebuch
So wollen Frankfurts Bordelle wieder öffnen
https://www.bild.de/regional/frankfurt/f....bild.html

Wohl vorhin in Frankfurt gedreht worden
In my race against time I - can't stop
Runnin' through the red light - livin' my life
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Mainz
Verwaltungsgericht: Bordelle bleiben weiterhin geschlossen

Als Begründung führten die Richter an, dass die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in der Praxis "schwer zu überwachen" sei. Dies gelte auch für die Kontaktdatenerfassung von Kunden, sollten Infektionsketten nachvollzogen werden müssen...

https://www.t-online.de/region/mainz/new...ossen.html
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So ein Urteil war doch schon einmal genau in diese Richtung gefällt worden. Darum verstehe ich nicht ganz, warum mit den gleichen Argumenten (Maskenpflicht, Gästebuch, etc), die bereits abgeschmettert wurden, nochmal demonstriert wird. Meines Erachtens macht es doch mehr Sinn, auf das Problem der Richter einzugehen.

Ich denke da z.B. an Konzepte, wie die Datenqualität, bzw. Richtigkeit sichergestellt werden kann. Dass Maskenpflicht und Abstandsregeln im Bar- und Loungebereich sehr wohl überwacht werden können, so wie überall auch. Dass man weiblichen Gästen in FKKs nicht vorschreiben dürfte, wie und mit welchen Personen sie Sex haben - schließlich darf ein Mädel bei Chaturbate, etc. rein theoretisch auch Sex mit X Kerlen vor laufender Kamera haben. Eine Nymphomanin darf, wenn sie will, mit 10 Kerlen am Tag ficken. Auch noch ohne Geld und Gummi. Warum darf das die emanzipierte Frau von heute nicht, wenn sie ihre sexuellen Freiheiten (z.B. den Fetisch nach Euro-Scheinen) in einem FKK-Club ausleben möchte?
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(17.07.2020, 10:15)HMueller schrieb: -  Eine Nymphomanin darf, wenn sie will, mit 10 Kerlen am Tag ficken. Auch noch ohne Geld und Gummi....

Ich bin mir sicher, auch das würden die Behörden liebend gerne verbieten.  Gott sei Dank sind die rechtlichen Hürden im Privatbereich bei uns dafür ungleich höher!
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)

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Coronavirus: Stadt Stuttgart schließt Lücke bei Prostitutionsverboten - Allgemeinverfügung veröffentlicht

In Stuttgart ist ab Samstag, 18. Juli, jegliche Form von Prostitution verboten. Die Stadt untersagt aber auch Freiern,
sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Bei Missachtung droht ein Zwangsgeld von 350 Euro.

https://www.stuttgart.de/item/show/27327...t=homepage
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(16.07.2020, 16:36)azjkl_55 schrieb: "Die Not der Frauen ist das eine, das andere die wirtschaftliche Lage der Laufhausbetreiber. Anwalt Michael Karthal, der mehrere von ihnen vertritt, erwägt weitere juristische Schritte und verweist auf Bayern, wo es Bewegung in der Frage der Öffnung gebe."

Bordelle dürfen in Bayern ab sofort öffnen. Wurde bereits auf der gestrigen Pressekonferenz von redlight-on bestätigt. Folgende Betriebe schreiben auf Ihrer Homepage, dass sie geöffnet sind oder aber morgen öffnen.

https://www.haus74.de/ (offen)
https://www.villa-allgaeu.de/ (offen)
https://www.lustoase-allgaeu.de/ (ab 18.07.2020)

Bestätigt wird die Meldung durch Fr. Solidor auf Twitter (Vorsitzende von einem SDL Verband, ich glaube Tempeu oder so)

https://mobile.twitter.com/hauptstadtdiv...1290167296
https://mobile.twitter.com/hauptstadtdiv...8319182849

Grund ist unklar, aber vermutlich eine Klage, da die VO in Bayern erst jüngst verlängert wurde und nur Betriebe aus Kempten und Umgebung das auf der Homepage haben. Ein VG wird ihnen wohl recht gegeben haben.
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Ich will nicht der Spielverderber sein, aber was soll denn da die rechtliche Grundlage sein?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...eSupport=1
Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 348, BayRS 2126-1-10-G), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 403) geändert worden ist:

Teil 3, §11
[...]
(5) Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
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(17.07.2020, 13:52)Homer J schrieb: Ich will nicht der Spielverderber sein, aber was soll denn da die rechtliche Grundlage sein?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/duerfe...69690.html
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Es bedanken sich: azjkl_55
(17.07.2020, 13:52)Homer J schrieb:  Ich will nicht der Spielverderber sein, aber was soll denn da die rechtliche Grundlage sein?

Teil 3, §11
[...]
(5) Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.

Tja ich habe das schon gestern gelesen,.aber bis heute gezögert... Fakt ist laut Homepage sind Girls anwesend und können gebucht werden. Die Betreiber riskieren nicht so einfach ein Bußgeld.


1. Hypothese: VG Entscheidung vermutlich aufgrund der Ungleichbehandlung mit "privater Prostitution" die ja ganz offiziell in Bayern erlaubt ist. Es ist typisch, das die Antragsteller vor der Öffentlichkeit von einer Entscheidung erfahren. Siehe VG Mainz, die Entscheidung ist vom 14.07., die Pressemitteilung von heute.

2. Hypothese: Bayern verbiet nur den Bordellbetrieb und ähnliche Einrichtungen. Von Prostitutionsstätten ist nicht die Rede. Es ist vertretbar den Begriff Bordellbetrieb enger zu fassen als Prostitutionsstätte, damit könnten manche davon öffnen. Es könnte auch eine Verwaltungsentscheidung dahinter stecken.
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Es bedanken sich: Homer J,Bronto8,Senoras Y Scampis
https://www.t-online.de/region/stuttgart
Stadt Stuttgart verbietet Prostitution
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(17.07.2020, 12:27)azjkl_55 schrieb: Bordelle dürfen in Bayern ab sofort öffnen. Wurde bereits auf der gestrigen Pressekonferenz von redlight-on bestätigt. Folgende Betriebe schreiben auf Ihrer Homepage, dass sie geöffnet sind oder aber morgen öffnen.

Bestätigt wird die Meldung durch Fr. Solidor auf Twitter (Vorsitzende von einem SDL Verband, ich glaube Tempeu oder so)

https://mobile.twitter.com/hauptstadtdiv...8319182849
...
Johanna Weber (BesD eV):

Nein, das ist alles wahr. Rechtsanwalt Karthal war erfolgreich mit dieser Normenkontrollklage und konnte tatsächlich die
Wiedereröffnung des Betriebs erwirken. Die Öffnung gilt nicht für die ganze Branche. Am Montag gibt es dazu eine Zoom-Konferenz

https://mobile.twitter.com/hauptstadtdiv...8319182849
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Es bedanken sich: azjkl_55,Bronto8
(17.07.2020, 14:12)azjkl_55 schrieb:
(17.07.2020, 13:52)Homer J schrieb:  Ich will nicht der Spielverderber sein, aber was soll denn da die rechtliche Grundlage sein?

Teil 3, §11
[...]
(5) Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.

1. Hypothese: VG Entscheidung vermutlich aufgrund der Ungleichbehandlung mit "privater Prostitution" die ja ganz offiziell in Bayern erlaubt ist. Es ist typisch, das die Antragsteller vor der Öffentlichkeit von einer Entscheidung erfahren. Siehe VG Mainz, die Entscheidung ist vom 14.07., die Pressemitteilung von heute.

2. Hypothese: Bayern verbiet nur den Bordellbetrieb und ähnliche Einrichtungen. Von Prostitutionsstätten ist nicht die Rede. Es ist vertretbar den Begriff Bordellbetrieb enger zu fassen als Prostitutionsstätte, damit könnten manche davon öffnen. Es könnte auch eine Verwaltungsentscheidung dahinter stecken.

Falls es sich tatsächlich um eine dieser beiden (oder eine ähnliche) juristischen Spitzfindigkeit handelt, die man für ein Urteil zugunsten der Bordelle ausnutzen konnte, kann man bei der bayrischen Staatsregierung langsam von 3 rückwärts zählen, bis die entsprechende Verordnung so abgeändert ist, dass alles wieder zu machen muss.
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Es bedanken sich: Analdehner,pfl.,Haribo
(17.07.2020, 15:35)nieimleben123456 schrieb:
(17.07.2020, 14:12)azjkl_55 schrieb:
(17.07.2020, 13:52)Homer J schrieb:  Ich will nicht der Spielverderber sein, aber was soll denn da die rechtliche Grundlage sein?

Teil 3, §11
[...]
(5) Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.

Falls es sich tatsächlich um eine dieser beiden (oder eine ähnliche) juristischen Spitzfindigkeit handelt, die man für ein Urteil zugunsten der Bordelle ausnutzen konnte, kann man bei der bayrischen Staatsregierung langsam von 3 rückwärts zählen, bis die entsprechende Verordnung so abgeändert ist, dass alles wieder zu machen muss.

Ein Kollege hat ja schon einen Link dazu gepostet der den Sachverhalt aufklärt, hier nochmal:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/duerfe...69690.html

Kurz gesagt es war meine 2. Hypothese. Beim "Bordellbetrieb" sind wohl Saunaclubs und der gleichen gemeint. Auf Anfrage des Gerichts hat das Gesundheitsministerium dies bestätigt und wie das Gericht wie folgt festgestellt:

„Nach dem systematischen Regelungszusammenhang in § 11 Abs. 5 6. BaylfSMV von Bordellbetrieben mit „Clubs" und „Diskotheken" sowie den Ausführungen des Antragsgegners ... dürfte der Regelungszweck der angegriffenen Bestimmung maßgeblich darin bestehen, den besonderen Infektionsgefahren aus dem „persönlichen Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen" entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund erscheint nach vorläufiger Einschätzung des Senats zweifelhaft, ob die von der Antragstellerin betriebene Prostitutionsstätte, bei der nach dem insoweit maßgeblichen Betriebskonzept i.S.v. § 16 ProstSchG ein solches Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen wohl weder vorgesehen noch möglich ist, überhaupt unter den Begriff des „Bordellbetriebs" fällt.“

Bayern sieht in Prostitution als solcher kein Infektionsrisiko, nur wenn in der Prostitutionsstätten mehr als zwei Personen zusammentreffen besteht nach Auffassung der Landesregierungen ein Risiko vergleichbar zu Discos. Alles weitere siehe dem Link.
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Es bedanken sich: Puff Daddy,Homer J,tuebingen2000,Bronto8,schneekönig
Kann mir nur schwer vorstellen, dass nach der ganzen Sache mit Rheinland-Pfalz hier nochmal im Alleingang vorgeprescht wird und dann auch noch von Bavaria, aber ein step-by-step Ansatz wie damals beim Einzelhandel wäre denkbar, so in etwa zu entnehmen aus

https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/leipz...e-100.html

Gesundheitsministerin: Bund lässt Stufenplan erarbeiten

Dass sich Sexarbeiter in die Illegalität bewegen, ist auch Sachsens Sozialministerin Petra Köpping bewusst. Am Dienstag sagte sie in Dresden, dass eine Arbeitsgruppe beim Bund eingerichtet worden sei, die im Juli einen Stufenplan erstelle, der das Arbeiten in der Sex- und Erotikbranche schrittweise ermöglichen solle. "An den Plan wollen sich alle Bundesländer halten und sich gut miteinander abstimmen", sagte Köpping. Alleingänge einzelner Bundesländer mit Corona-Lockerungen für Bordelle und Sexclubs solle es nicht geben. "Wir brauchen in diesem Bereich keine Art von Tourismus", meinte die Ministerin.
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Es bedanken sich: Jan_Meyer,Atlantis-nr
(12.07.2020, 07:33)r2d2 schrieb:
(27.06.2020, 12:11)superdriver schrieb:
(26.06.2020, 14:26)r2d2 schrieb: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4635061
Die Polizei sucht Mörder einer Prostituierten 
5000 Euro Belohnung für Hinweise die zur Ergreifung der Täter führen

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...he190.html

https://www.n-tv.de/panorama/Mordfall-An...03698.html
5000 euro Belohnung sind noch da
https://www.blickpunkt-nienburg.de
eine junge zweifache Mutter wurde von zuhältern ermordet , die polizei braucht weiter hinweise zur aufklärung
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Sexabled zum Thema Sexkaufverbot –
Ein Streit ohne Vernunft, ein Modell der Ideologie und vielleicht ein Ende ohne Gewinner*innen.

Eine Diskussion die schon lange keine mehr ist, zwei Seiten,...

https://sexabled.de/2020/07/02/sexabled-...aufverbot/
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Es bedanken sich: Jan_Meyer,azjkl_55,schneekönig,Jerry
(13.07.2020, 21:57)tuebingen2000 schrieb: Sexskandal in Schweden

Prominenter verstößt gegen Sexkaufverbot: „Ich bin ein Parasit“
...
Denn in Schweden gilt das Nordische Modell: Sexkauf wird kriminalisiert....

https://www.fr.de/panorama/schweden-paol...30078.html

Bei Bordell-Besuch ertappt: Schwedischer Fitness-Guru Paolo Roberto steht vor dem Aus

https://www.berliner-zeitung.de/news/bei...s-li.93790
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Es bedanken sich: Jan_Meyer
Israel führt generelles Sexkaufverbot ein
...
Beim Besuch einer Prostituierten droht in Israel künftig eine Geldbuße von umgerechnet 510 Euro,
bei wiederholten Verstößen gegen das Sexkaufverbot drohen bis zu 19.200 Euro Strafe.
...

https://www.idea.de/politik/detail/israe...13672.html
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Es bedanken sich: Jerry
(17.07.2020, 12:27)azjkl_55 schrieb: Bordelle dürfen in Bayern ab sofort öffnen. Wurde bereits auf der gestrigen Pressekonferenz von redlight-on bestätigt. Folgende Betriebe schreiben auf Ihrer Homepage, dass sie geöffnet sind oder aber morgen öffnen.

https://www.haus74.de/ (offen)
https://www.villa-allgaeu.de/ (offen)
https://www.lustoase-allgaeu.de/ (ab 18.07.2020)
Die Lustoase Allgäu ist leider wieder geschlossen!

Wir haben noch keine INFOS, wie lange!
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Es bedanken sich: Homer J,azjkl_55
(21.07.2020, 08:44)tuebingen2000 schrieb: Die Lustoase Allgäu ist leider wieder geschlossen!

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Ist das lediglich ein Zitat von der Website oder hast du etwas mit dem Laden zu tun? Grübel
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