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(30.04.2020, 16:03)CasanovaSB schrieb: Bekommen die Clubs eigentlich irgendwelche Hilfen z. B. für die Miete?
Ich denke schon. Solange alles rechtmässig angemeldet ist und die Einnahmen korrekt versteuert werden, sind Clubs; Bordelle oder Massagesalons genauso Förderungsfähig wie ein Frisiersalon oder ein Wellnessmassageinstitut. Wer also mit dem „Fiskus im Reinen“ ist, sollte auch Soforthilfen bekommen können.
In meiner verdorbenen Phantasiewelt kann ich mir aber vorstellen, dass nicht alle Etablissements den Staat allzusehr in ihre finanziellen Gegebenheiten Einblick gewähren möchten...
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03.05.2020, 13:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2020, 13:32 von Bronto8.)
(02.05.2020, 13:42)Shrimpy91 schrieb: Ich stelle mir weiterhin die Frage wie der Oberbegriff "Prostitution" behandelt wird.
Da wird es vermutlich Differenzierungen bei der Öffnung geben.
Wohnungsprostitution oder Massagesalons entsprechen weitgehend den Wellnessmassagen, Tätowierern usw.
FKKClubs sind ähnlich den Diskotheken und Bars zu klassifizieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Gerichte bei entsprechenden Klagen zugunsten der Öffnung vonProstitutionseinrichtungen entscheiden, wenn andere Bereiche öffnen dürfen. Art3GG hat einen hohen Stellenwert.
Unser Kanzleramtsminister Braun scheint ja ein etwas schwieriges Verhältnis zu unserem Grundgesetz zu haben, beschwert er sich doch gerade über entsprechende Urteile der Gerichte. Vielleicht sollte er diesbezüglich etwas Nachhilfe nehmen...Unsere Gewaltenteilung funktioniert ziemlich gut!
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Massagesalons könnten tatsächlich eine Sonderstellung erhalten innerhalb des Pay6 weil sie offiziell ja keinen GV anbieten aber warum sehen viele Wohnungsprostitution auf derselben Ebene wie Tätowierer, Wellnessangebote usw.? Die sind doch auf einem ganz anderen Level was die Umsetzung von Hygienemaßnahmen angeht.
Diskotheken sind eher das Leitmaß mMn, eventuell noch ein Tick später.
Würde man wirklich so weit gehen und sagen, Prostitution ist erlaubt aber man muss Mundschutz und Handschuhe dabei tragen + nur in bestimmten Stellungen?
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Aber ja, ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen...
Und an die Spätsommer-Optimisten, innenpolitisch könnte man es vielleicht irgendwie erklären aber außenpolitisch ist es schon weitaus schwieriger und man schaut da definitiv drauf, Image als der "Puff Europas" ist ja schon hergestellt.
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Die Nachrichten gestern über die Demonstrationen in Stuttgart und Berlin haben mich sehr erfreut. Langsam spüren immer mehr Leute die wirtschaftlichen Folgen und der Druck steigt. Eine Vorhersage wann wir unserem Hobby wieder ungehindert nachgehen können wage ich nicht. Ich bin jetzt etwas optimistischer als vor einer Woche.
Vielleicht wird so eine Ampel dann auch vor Laufhäusern stehen:
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/pan...49798.html
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(03.05.2020, 13:31)Bronto8 schrieb: Wohnungsprostitution oder Massagesalons entsprechen weitgehend den Wellnessmassagen, Tätowierern usw.
FKKClubs sind ähnlich den Diskotheken und Bars zu klassifizieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Gerichte bei entsprechenden Klagen zugunsten der Öffnung vonProstitutionseinrichtungen entscheiden, wenn andere Bereiche öffnen dürfen. Art3GG hat einen hohen Stellenwert. Friseure müssen nun die Daten ihrer Kunden erfassen, um diese an das Gesundheitsamt weitergeben zu können, falls jemand im Salon positiv getestet wird.
Im Pay6 Bereich kann ich mir kaum vorstellen, dass da viele Kunden Bock drauf hätten.
Ich stimme dir zwar grundsätzlich zu und gehe auch davon aus, dass FKK Clubs aufgrund der größeren Anzahl an Kontaktpersonen wahrscheinlich später eröffnen dürfen als Terminwohnungen, B2B Massagestudios etc. Aber der Vergleich mit Tattoo- oder Kosmetikstudios hinkt aus meiner Sicht trotzdem etwas, weil dort entsprechende Schutzausrüstung getragen werden kann - oder hat jemand Bock auf eine B2B Massage von einem Mädel mit FFP3 Maske und Einweghandschuhen?
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(03.05.2020, 15:57)Homer J schrieb: (03.05.2020, 13:31)Bronto8 schrieb: Wohnungsprostitution oder Massagesalons entsprechen weitgehend den Wellnessmassagen, Tätowierern usw.
FKKClubs sind ähnlich den Diskotheken und Bars zu klassifizieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Gerichte bei entsprechenden Klagen zugunsten der Öffnung vonProstitutionseinrichtungen entscheiden, wenn andere Bereiche öffnen dürfen. Art3GG hat einen hohen Stellenwert. Friseure müssen nun die Daten ihrer Kunden erfassen, um diese an das Gesundheitsamt weitergeben zu können, falls jemand im Salon positiv getestet wird.
Im Pay6 Bereich kann ich mir kaum vorstellen, dass da viele Kunden Bock drauf hätten.
Ich stimme dir zwar grundsätzlich zu und gehe auch davon aus, dass FKK Clubs aufgrund der größeren Anzahl an Kontaktpersonen wahrscheinlich später eröffnen dürfen als Terminwohnungen, B2B Massagestudios etc. Aber der Vergleich mit Tattoo- oder Kosmetikstudios hinkt aus meiner Sicht trotzdem etwas, weil dort entsprechende Schutzausrüstung getragen werden kann - oder hat jemand Bock auf eine B2B Massage von einem Mädel mit FFP3 Maske und Einweghandschuhen?
Ja, ich..... besser als nichts.........nackt mit Mundschutz und Gummi Handschuhen kann ganz reizvoll sein..
da bezahlten manche FK in der Vergangenheit schon extra dafür .....
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Wenn wir bei der Gleichstellung von Prostitution und Kosmetikstudios sind, was die Bedingungen für die Wiedereröffnungen angeht, ist das hier interessant - ein Auszug aus der hessischen Verordnung:
Zitat:Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
Damit wäre alles geklärt.
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Danke, ich hatte den Text der Verordnung auch schon gelesen, konnte mir aber bis jetzt überhaupt nicht erklären, an welche Art von Dienstleistung, die nur ohne Maske funktioniert, gedacht war ...
Wobei es ja zweifellos auch Dienstleisterinnen gibt, die vermutlich auf einer Maske bestehen würden, da sie jede Art von Gesichtskontakt für ihre Dienstleistung als nicht erforderlich ansehen.
Es sei denn, diese wäre ihrem Make-Up noch mehr abträglich
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Prostitution ohne Impfstoff - undenkbar
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(03.05.2020, 20:52)Surf-doggy schrieb: Prostitution ohne Impfstoff - undenkbar
Quatsch.
Wer weiß heute schon, ob es überhaupt je einen funktionierenden Impfstoff geben kann. Auch wird man nicht alle Erdenbewohner impfen können, bzw. sich natürlich nicht alle impfen lassen wollen, denn auch von einem Impfstoff können durchaus Gefahren ausgehen, in wenigen fälle auch tödliche!
Ich kann für mich keine Gründe sehen, warum ich mir einen kaum erprobten Impfstoff in die Venen jagen sollte, da ich keine ernsthafte Bedrohung wegen dem Coronavirus für meine Person erkennen kann und mit dem Risiko sehr gut leben kann.
Sonst könnte man übrigens auch sagen, ohne Impfstoff niemals mehr eine Reise (ins Ausland) machen zu können.
Das Leben ist ein einziges Risiko, und der Tod gehört dazu, also alles nur halb so wild.
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Es sind irgendwas um die 20.000 Leute aktuell noch gemeldet infiziert. Wenn die Beschränkungen noch ein paar Tage so gehen sollte die Zahl bald so gering sein das ein Ansteckungs Risiko sehr gering ist. Dazu bleiben ja die Grenzen und Flüge weiter runtergefahren was die gefahr der einfuhr verringert. Glaube auch das viele Menschen einfach ihren Radius nun wieder verkleinern werden/müssen. Kein Urlaub, keine großen Ausflüge. Denke so schnell wie am Anfang kann es sich nicht ausbreiten. Ergo werden die Damen zwar nicht so schnell hier her kommen aber die Häuser dürften sicher wieder öffnen.
Glaube ich
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@nieimleben123456 ... jaber, SARS-COV-2 ist nicht die Grippe und die Entwicklung des ersten Grippeimpfstoffs dauerte 9 Jahre. Es ist nicht so einfach wie die Presse es sich vorstellt. D'Accord, die Regierung steht tief in die Scheiße jetzt und weiß nicht was die wirklich Tun kann. Sie haben ihren Schwerpunkt mindestens dreimal geändert, zuerst auf die Verdoppelungsrate, dann auf den Rt-Wert und nun auf die Zahl der neuen Fälle jeden Tag. Eines ist sicher, sie können die derzeitigen Beschränkungen nicht viel länger aufrechterhalten ohne mehr Schaden anzurichten als das Virus selbst verursachen würde, und im jeden Fall wir müssen immer noch mit dem Virus leben weil es gibt kein Impstoff.
Auf die Frage, werden die Clubs usw. als letzte eröffnet, meine Meinung in Herbst oder spät Herbst solange keine zweite Welle kommt nicht vor dann.
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(03.05.2020, 13:31)Bronto8 schrieb: (02.05.2020, 13:42)Shrimpy91 schrieb: Ich stelle mir weiterhin die Frage wie der Oberbegriff "Prostitution" behandelt wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Gerichte bei entsprechenden Klagen zugunsten der Öffnung vonProstitutionseinrichtungen entscheiden, wenn andere Bereiche öffnen dürfen. Art3GG hat einen hohen Stellenwert.
Allerdings sagte Karlsruhe bereits dass der Wunsch der Regierung Leben zu schützen, das Grundgesetz vorübergehend ausser Kraft setzen kann. Sie trafen diese Entscheidung in einem Fall der aus Bayern eingereicht wurde, als Söder sich einen Knoten ins Höschen machte und alle einsperrte.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2020, 23:07 von BuzzL.)
(03.05.2020, 20:52)Surf-doggy schrieb: Prostitution ohne Impfstoff - undenkbar
Hmmm ... Und FA vor der Corona-Zeit (und FO und FT vor der ProstSG) war risikolos?
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(03.05.2020, 22:57)BuzzL schrieb: Allerdings sagte Karlsruhe bereits dass der Wunsch der Regierung Leben zu schützen, das Grundgesetz vorübergehend ausser Kraft setzen kann. ...
Das ist -sorry- schlicht Blödsinn. Weder die Bundesregierung noch Herr Söder kann das GG „außer Kraft setzen“. Und das BVerfG müssten sie vorher erstmal „beurlauben“ oder abschaffen.
Ausführlicher will ich das jetzt nicht erläutern, ist schon genug OT ... (Wen es interessiert: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...75520.html)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.05.2020, 00:46 von BuzzL.)
(03.05.2020, 23:38)Stevie169 schrieb: (03.05.2020, 22:57)BuzzL schrieb: Allerdings sagte Karlsruhe bereits dass der Wunsch der Regierung Leben zu schützen, das Grundgesetz vorübergehend ausser Kraft setzen kann. ...
Das ist -sorry- schlicht Blödsinn. Weder die Bundesregierung noch Herr Söder kann das GG „außer Kraft setzen“. Und das BVerfG müssten sie vorher erstmal „beurlauben“ oder abschaffen.
Ausführlicher will ich das jetzt nicht erläutern, ist schon genug OT ... (Wen es interessiert: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...75520.html)
Es gibt nichts zu entschuldigen. Ich habe geschrieben was in unserer Lokalzeitung berichtet wurde, nämlich dass Karlsruhe sagte dass der Wunsch des Staates Leben zu schützen jede Bestimmung des GG übertrifft. Das Urteil, das Sie sich gelinkt haben, liest sich anders. Daher war das was ich geschrieben habe, Blödsinn.
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Kein Richter wird es sich leisten können, Clubs zu öffnen, wenn noch irgendetwas anderes zu ist.
Dann steht nicht jeder dem Gewerbe positiv gegenüber und viele würden gerne sehen, dass es nicht mehr da ist. Und im Moment sind viele sauer wegen Corona und brauchen jemanden zum Abreagieren. Ich würde daher eher abwarten. Demnächst bricht die Wirtschaft eh richtig ein und dann wird keiner in der Regierung noch eine neue Baustelle aufmachen wollen.
Der Impfstoff wäre nur für Risikogruppen wie bei der Grippe. Dort braucht man allerdings jedes Jahr einen neuen. Der ist immer vom Vorjahr und wirkt daher nicht zu 100 Prozent.
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(02.05.2020, 23:59)BuzzL schrieb: @haba ... du bist überoptimistisch in meine Meinung. Solange große Versammlungen, wie z.B. vollen Stadion für Fußball, verboten sind, dürfen keine Clubs, Bordellen oder Laufhäuser eröffnet werden.
Tja so bin ich halt, alles andere zieht einem doch nur runter.
Und im Fussballstadion kann ein Virus genauso viel Schaden anrichten, wenn nicht noch mehr. Allein von der Anzahl der Menschen.
Stell dir nur einen Torschrei vor und alle fallen sich in die Arme, da fliegt einiges an Tröpfchen durch die Luft.
Da ist Muschilecken ungefährlicher.
Nun es ist wohl müssig darüber zu diskutieren, wann und ob und wie, aber den Optimismus lass ich mir bestimmt nicht kaputtreden.
In diesem Sinne, schönen Tach auch.
LG Haba
Dem Wolf ist es scheissegal, was die Schafe von ihm denken!
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(04.05.2020, 13:01)haba schrieb: (02.05.2020, 23:59)BuzzL schrieb: @haba ... du bist überoptimistisch in meine Meinung. Solange große Versammlungen, wie z.B. vollen Stadion für Fußball, verboten sind, dürfen keine Clubs, Bordellen oder Laufhäuser eröffnet werden.
Und im Fussballstadion kann ein Virus genauso viel Schaden anrichten, wenn nicht noch mehr. Allein von der Anzahl der Menschen.
Genau deswegen wird es dieses Jahr auch maximal Geisterspiele geben.
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