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Kurzes Update zum Gästebuch Altenstadt:
Ein Spinner hat dort die Kennzeichen von Autos reingestellt die angeblich ATL-Besuchern gehören. Ob dies so ist oder ob die Wagen nur in der Nähe des ATL abgestellt waren - who knows.
Stuart, der den Spiessbürgern von Altenstadt herzlich gratuliert knallkop
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So nach dem Onkel Rory auch mal wieder in seinem Wohnzimmer war können wir festhalten: alles beim Alten
Einfach die beste Atmosphäre auch wenn "bauliche" Mängel gegenüber anderen Clubs vorhanden sind.
Bleibt zu hoffen das der Club offen bleibt. Entscheidung fällt wohl nächste Woche, man darf aber zuversichtlich sein.
Rory, comming home
...and the band played on... - Xandria - Blood on my hands: "Silver stars in my black night
Cold as ice but beautiful, Wandering through broken shadows, The river of life is all filled with sins, The water I drink is the blood on my hands
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Neueste Stellungnahme des Herrn Bürgermeister:
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Sachstand Atlantis
An meiner grundsätzlichen Einstellung zur Wiedereröffnung des Atlantis hat sich nichts geändert. Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Wiedereröffnung des Clubs nicht zulässig und nicht wünschenswert ist. Diese Einstellung gilt auch für die politischen Gremien.
Unterstützt wird die Ansicht der Gemeinde auch durch das Kreisbauamt, welches ein Nutzungsverbot mit Sofortvollzug angeordnet hat.
Entgegen anderslautender Gerüchte gibt es also keine Genehmigungen durch Behörden oder Absprachen mit den Betreibern. Im Gegenteil, die Eröffnung wurde explizit untersagt!
Das Nutzungsverbot wurde natürlich durch die Betreiber unter Anwendung aller Mittel gerichtlich angefochten.
Eine Entscheidung über die Eröffnung wird damit, wie im Rechtsstaat üblich, durch das Verwaltungsgericht Gießen - im Eilverfahren - voraussichtlich nächste Woche gefällt.
Bis zu dieser Entscheidung ist die Öffnung des Atlantis nach meiner Meinung widerrechtlich.
Zur Durchsetzung der Schließung bis zum Gerichtsentscheid wird laut Aussage der Vertreter des Kreisbauamtes ein Zwangsgeld festgesetzt.
Gleichzeitig wurde durch die Gemeindeverwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da bei der Anmeldung des Betriebes nicht angegeben wurde, dass es sich um ein Bordell bzw. um ein bordellähnlichen Betrieb handelt.
Durch eine bauplanungsrechtliche Veränderungssperre wurde bereits vor zwei Jahren von den Gemeindegremien dafür gesorgt, dass keine Bordelle oder ähnliche Betriebe in diesem Gebiet genehmigungsfähig sind.
Stuart, der die unendliche Geschichte weiter verfolgen wird
Wieder was neues aus Altenstadt:
"Mega-Halloween" im Atlantis-Club?
Ob die große Party demnächst noch stattfinden wird, entscheidet sich nach dem Spruch der Verwaltungsrichter
Guido StriegnitzALTENSTADT. Wenn nicht alles täuscht, ziehen derzeit dunkle Wolken über dem Altenstädter FKK- und Sauna-Club Atlantis auf: Das Verwaltungsgericht Gießen, das im Rechtsstreit zwischen Atlantis-Betreibern und Wetterauer Kreisbauamt eingeschaltet ist, scheint seine Entscheidung zuungunsten der Atlantis-Chefs gefällt zu haben. Dies verlauten zumindest gewöhnlich gutinformierte juristische Kreise. Beim Kreisbauamt wurde gestern allerdings jeder Kommentar dazu abgelehnt, weil eine schriftliche Entscheidung des Gerichts noch nicht vorliege. Unter neuer Leitung hatte der FKK-Club seine Pforten am 30. September wieder geöffnet, obwohl ein Nutzungsverbot des Kreisbauamts den "bordellähnlichen Betrieb" im Atlantis untersagte. Der Vorgänger-Club war nach einer Razzia vor dem Hintergrund der Vorwürfe von Steuerhinterziehung und Menschenhandel geschlossen worden. Die heutigen Betreiber argumentieren, dass für den Club Bestandsschutz gelten müsse und beziehen sich auf ein Rechtsgutachten, das aber Kreisbauamt und Gemeindeverwaltung für inakzeptabel halten. Im Oktober 2002 hatten Altenstadts Gemeindevertreter beschlossen, dass bordellähnliche Einrichtungen in der Waldsiedlung nicht zulässig seien. Da das Atlantis bereits seit August 2001 als Sauna- und Wellness-Club in Betrieb und die Anwesenheit von Hostessen dort bekannt gewesen sei, werde das Haus demnach von dem Verbot nicht berührt, argumentieren die Betreiber. Zum Nutzungsverbot verfügte das Kreisbauamt zugleich Sofortvollzug. Dagegen strengten die Betreiber beim Verwaltungsgericht ein Eilverfahren mit dem Ziel an, aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die von der Behörde angestrebte Schließung zu erlangen. Der Hintergrund ist klar: Bis zum endgültigen Gerichtsurteil, das länger auf sich warten lassen kann, soll die Öffnung des Atlantis derart gewährleistet sein. Denn trotz des schmalen juristischen Grads, auf dem sich die Betreiber zur Zeit bewegen, erfreut sich der Club seit Ende September wieder gewohnt großer Beliebtheit zumal bei seinen langjährigen männlichen - und weiblichen - Gästen. Mit Spannung kann verfolgt werden, was geschieht, sollte sich der Eindruck bestätigen, dass die Richter keine aufschiebende Wirkung gewähren. Gegen Recht und Gesetz werde man unter keinen Umständen handeln, verlautete schon vor Wochen aus dem Atlantis.
Sollte der schriftliche Urteilstext dies zulassen, wäre eine Beschwerde der Club-Betreiber beim Kasseler Verwaltungsgericht, der höheren Instanz, denkbar. Auch die Versiegelung der Atlantis-Eingangstür durch das Kreisbauamt könnte mögliches Szenario sein. Und dass auch Zwangsmaßnahmen denkbar sind, war vom Kreisbauamt schon immer zu hören. Beim Atlantis-Management heißt es, man warte die Zustellung des Urteils erst einmal ab. Und sonst läuft "business as usual": In Zeitungsanzeigen wird eingeladen zu "Party-Spaß", "Dessous-Parties" und - am 30. Oktober - zur "Mega-Halloween-Party".
Quelle: Kreis-Anzeiger
Headbanger, der gespannt ist wie die Geschichte ausgeht
----"scheint seine Entscheidung zugunsten der ATLANTIS-Chefs gefällt zu haben"
Dieses Zitat kann nicht ganz stimmig sein, denn der original Zeitungsausschnitt aus dem Kreisanzeiger vom 20.10.2004 liest sich wie folgt:
Guido StriegnitzALTENSTADT. Jetzt wird es wirklich eng für die Betreiber des FKK-Clubs Atlantis in der Altenstädter Waldsiedlung:
Gestern gab das Verwaltungsgericht Giessen seinen Beschluss zum Antrag der Betreiber auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bekannt, nachdem das Wetterauer Kreisbauamt ein Nutzungsverbot für den Club erlassen hatte.
Zu Recht sei ein Nutzungsverbot vom Kreisbauamt mit dem Sofortvollzug erlassen worden, befinden die Giessener Richter.
Es könne nicht sein, daß unrechtmäßige bauliche Nutzung bis zur Klärung im Hauptverfahren geduldet werde, ist Tenor der Begründung.
---auch die amtliche Versiegelung der Eingangstüre wäre ein nicht unrealistisches Zenario-----
Das ließt sich schon krass anderst, als der oben zizierte Satz vom Kollegen -headbanger-
Wir werden gespannt weiter verfolgen :]