16.06.2017, 11:00
Hallo LSHler.
Am 1. Juli tritt die letzte Änderung des "Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ in Kraft. Es beinhaltet unter anderem eine Kondompflicht für Freier (Oral-, Vaginal-, Analverkehr) und Auflagen für Betreiber inklusive einer Eignungsprüfung für die Erteilung der Konzession.
Wir werden daher wie folgt auf die geänderte Gesetzeslage reagieren:
Es muß in Berichten nicht explizit auf die Benutzung eines Kondoms hingewiesen werden, da diese ja Pflicht ist.
Mit Stichtag 1. Juli 2017 ist es daher aus mit der Erwähnung von FO, AO oder AVO hier im Forum.
Hier der Link zum Gesetz: ProstGesetz
Der Bereich Ausland ist davon nicht betroffen.
Am 1. Juli tritt die letzte Änderung des "Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ in Kraft. Es beinhaltet unter anderem eine Kondompflicht für Freier (Oral-, Vaginal-, Analverkehr) und Auflagen für Betreiber inklusive einer Eignungsprüfung für die Erteilung der Konzession.
Wir werden daher wie folgt auf die geänderte Gesetzeslage reagieren:
- Beschreibungen/Berichte zu Service ohne Gummi jeglicher Art in Deutschland sind nicht mehr erlaubt
- Fragen / Berichte / Passagen, die Hinweise auf FO, AO oder AVO enthalten, werden editiert oder kommentarlos gelöscht
- Eine explizite Nachfrage, ob der Service mit oder ohne Schutz erfolgte, ist nach Forenrichtlinien nicht erlaubt und wird spätestens bei Wiederholung mit einem Ausschluss aus dem Forum unterbunden
- Es gibt keinerlei Umschreibungen oder Synonyme für Verkehr (oral, vaginal, anal) ohne Schutz
Es muß in Berichten nicht explizit auf die Benutzung eines Kondoms hingewiesen werden, da diese ja Pflicht ist.
Mit Stichtag 1. Juli 2017 ist es daher aus mit der Erwähnung von FO, AO oder AVO hier im Forum.
Hier der Link zum Gesetz: ProstGesetz
Der Bereich Ausland ist davon nicht betroffen.
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
(Grace Hopper)