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Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Druckversion

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RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Fritz1 - 15.05.2017

Ja, anscheinend. Ist ja auch nicht der erste Fehler bzw. Ungenauigkeit in dieser FAQ... Grübel

Interessant finde ich noch (mal abgesehen von der Grammatik):

Zitat:Für die von mancher Seite geäußerte Befürchtung, die Kondompflicht solle durch Einsatz
von „Scheinfreiern“ gegenüber Prostituierten mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden,
ist damit kein Raum.

Prostituierte müssen also nicht befürchten überwacht und belangt zu werden, können aber
ihrerseits Freier belasten die Kondomverzicht verlangen. Wobei dann idR Aussage gegen
Aussage steht (es sei denn es gäbe Zeugen oder Ton- bzw. Bildaufzeichungen).


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Stuart - 16.05.2017

Wie heute auch schon Aussage gegen Aussage steht, wenn es um die erbrachte Leistung (FT, AV, Rimming etc.) geht.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Cicassos - 17.05.2017

(15.05.2017, 22:29)Fritz1 schrieb: Für die von mancher Seite geäußerte Befürchtung, die Kondompflicht solle durch Einsatz von „Scheinfreiern“ gegenüber Prostituierten mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden, ist damit kein Raum.
Da denke ich erst einmal an die öfters berichtete Polizeipraktik in Bayern, wo man die Huren drankriegen wollte, weil sie ohne Gummi angeboten haben (FT, FO, AO). Und das finde ich auch gut, dass man so einen Blödsinn abstelt.

Zitat:Prostituierte müssen also nicht befürchten überwacht und belangt zu werden, können aber ihrerseits Freier belasten die Kondomverzicht verlangen. Wobei dann idR Aussage gegen Aussage steht.
Ohne Beweise wird nichts passieren. Sie wird sich höchstens verweigern, wenn sie keinen Bock drauf hat, oder das als Argument nehmen, um etwas mehr Geld für den Service einzuforden. Ich glaube kaum, dass eine dich erpressen wird, weil sie es eh nicht nachweisen kann.

Den Grundgedanken der Politik dahinter, den Ohne-Gummi-Druck von den Mädels zu nehmen, verstehe ich ja und der ist sicherlich auch gut gemeint. Im manchen Regionen mit hohen Wettbewerbsdruck wie im FFM-BHV ist das als Mädel schon teilweise alles andere als lustig.
Aber das wird die Unbelehrbaren nun nicht von Heute auf Morgen auf den Weg der Tugend bringen.

Ich glaube da eher an eine Findungsphase, in der alle testen werden was geht und was nicht. Irgendwann werden sich dann aus Angebot und Nachfrage heraus Standards entwickeln, wie man es tut oder halt nicht und was es kosten wird.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Erlenking - 17.05.2017

AO= CIP, da gäbe es schon Beweise, wenn man denn will.
Gruß Erlenking  Winke


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Stuart - 17.05.2017

AO muss nicht CiP sein. Und FO wäre auch schon illegal.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - |_hedonist_| - 22.05.2017

So manches Mädel hat auch Schiß davor, Sozialabgaben zahlen zu müssen. Ich weiß nicht woher diese Idee kommt, aber habe ich schon ein paar mal gehört.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - frauenversteher1980 - 23.05.2017

Tja die Versicherungspflicht greift mit dem Anmelden des Wohnsitzes/Gewerbes. Somit kommen die gar nicht drum herum sich zu versichern und das Privat bei der Krankenkasse.

Ich denke die Clubs sollten die Mädels mal richtig aufklären. Dann hat auch keine mehr Angst davor bzw weiss was zu tun ist.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - haifisch - 23.05.2017

(22.05.2017, 21:55)|_hedonist_| schrieb: So manches Mädel hat auch Schiß davor, Sozialabgaben zahlen zu müssen. Ich weiß nicht woher diese Idee kommt, aber habe ich schon ein paar mal gehört.

Aber Angst, den Staat und somit auch uns alle zu betrügen haben die DL wohl nicht??
Schon richtig, das man diese nun alle zur Kasse beten kann!


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Sugardaddy - 23.05.2017

(23.05.2017, 04:12)frauenversteher1980 schrieb: Tja die Versicherungspflicht greift mit dem Anmelden des Wohnsitzes/Gewerbes. Somit kommen die gar nicht drum herum sich zu versichern und das Privat bei der Krankenkasse.

Ich denke die Clubs sollten die Mädels mal richtig aufklären. Dann hat auch keine mehr Angst davor bzw weiss was zu tun ist.

Winke
Ist mir generell ein Rätsel wie DAS funktionieren soll praktisch????? Das Gewerbe kann nur mit Nachweis eines Wohnsitzes innerhalb des Landes angemeldet werden soweit ich weiss...... WO sollen sich denn bitte die CDL`s anmelden? Die schlafen doch meistens entweder i.d. Clubs oder in irgendwelchen Hotels........ Verwirrt  Wie sollen die denn eine normale Wohnung anmieten........Schufa, Gehaltsnachweise  Lachen .........also bei mir könnten sich so 10 Mädels für jeweils 500.-/mtl. anmelden, Lachen  SCHERZ ....damit ständig irgendwelche Behörden etc. bei mir vor der Türe stehen und der Briefkasten muss 3 mal täglich geleert werden.....
Hinzu kommt noch die ganze Herumreiserei, von einem Club zum nächsten Grübel  Verwirrt und ständig an- und abmelden  Weia da bricht 100% das volle Chaos aus.......und genau das ist ja mit der ganzen Geschichte auch beabsichtigt....allen Beteiligten die Sache zu vermiesen und so schwierig wie möglich zu machen ....von wegen Zwangsprostituierten helfen....interessiert doch keinen von den sauberen Volksvertretern bzw. -innen.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - |_hedonist_| - 23.05.2017

(23.05.2017, 15:10)haifisc schrieb: Aber Angst, den Staat und somit auch uns alle zu betrügen haben die DL wohl nicht??
Schon richtig, das man diese nun alle zur Kasse beten kann!

Angst haben wohl eher einige davor, Beiträge rückwirkend zahlen zu müssen, wenn erst mal bekannt wird, daß sie das Gewerbe schon länger ausüben. Ob das Betrug war oder nicht, kann ich im Moment nicht beurteilen. Soweit ich weiß, sind Freiberufler und Selbstständige eben nicht sozialversicherungspflichtig.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - |_hedonist_| - 23.05.2017

(23.05.2017, 04:12)frauenversteher1980 schrieb: Tja die Versicherungspflicht greift mit dem Anmelden des Wohnsitzes/Gewerbes. Somit kommen die gar nicht drum herum sich zu versichern und das Privat bei der Krankenkasse.

Aber Selbstständige sind doch im Normalfall nicht sozialversicherungspflichtig oder ist das eine Sonderregelung des neuen Gesetzes?


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - loewe - 23.05.2017

Es gibt eine Krankenversicherungspflicht - nicht nur für Prostituierte!

KV-Beiträge für nicht versicherte Zeiten sind nachträglich zuzahlen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_in_Deutschland
https://www.verbraucherzentrale.de/Rueckkehr-in-die-Krankenversicherung-2
...
...
(einfach mal eine Suchmaschine anwerfen Wink )

Hab' ich hier nicht mal auf einen Vortrag der Kieler Uni verlinkt, in dem u.a. dieses Thema angesprochen wurde? Grübel


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - |_hedonist_| - 23.05.2017

Wieder etwas gelernt, denn mir war die Gesetzesänderung von 2009 nicht bekannt, die eine Krankenversicherungspflicht für in Deutschland gemeldete Personen einführte. Viele Mädels aus den Clubs, die eben keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, werden dann wohl auch keine KV zahlen müssen.

Bei den anderen Sozialversicherungen sind sie wohl auch raus.

@loewe: Ich habe dich doch nicht gebeten für mich zu googeln, oder? Verwirrt Sondern habe ich einfach darauf gebaut, daß hier jemand mit Ahnung in der Materie mitliest und vielleicht auch antwortet.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - loewe - 23.05.2017

(23.05.2017, 21:12)|_hedonist_| schrieb: @loewe: Ich habe dich doch nicht gebeten für mich zu googeln, oder? Verwirrt Sondern habe ich einfach darauf gebaut, daß hier jemand mit Ahnung in der Materie mitliest und vielleicht auch antwortet.

Sorry, dass ich dir geantwortet habe auch wenn ich nicht ein einfacher jemand nach deiner Vorstellung sein sollte. Dodgy

Übrigens hat unser Forum auch eine Suchmaschine, die man benutzen könnte. Und wenn man die richtig einsetzt, dann kann man auch meinen oben erwähnten Link finden (mann könnte ja auch einfach mal durchklicken). Mist. Jetzt habe isch schon wieder die Suchmaschine für dich benutzt obwohl du es ausdrücklich nicht möchtest. Knallkopp

(26.06.2015, 11:28)loewe schrieb: . Kranken- und Sozialversicherung möglich - theoretisch
pratisches Problem: Die KV stellt Nachforderung wenn vorher jahrelang nicht versichtert. Das können schon mal lockere 15000 € sein.

Und nicht nur den Link. Da gibt es sogar noch eine kurze Zusammenfassung für ganz Eilige, die sich nicht die Zeit nehmen können, wollen oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, 60 Minuten zuzuhören.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - frauenversteher1980 - 24.05.2017

Die Kv müsste dann aber auch erst mal nachweisen, dass man vorher schon in D war Wink

Aber mit Anmeldung sollte sich jede Dame in dem Gewerbe damit beschäftigen KV u. PV zahlen zu müssen. Hat ja auch den Scharm sich in D dann kostenlos (Theorie) vom Doc bzw. Krankenhaus behandeln zu lassen bei Bedarf.

Renten- u. ArbeitslosenV fällt ja wg. Selbstständigkeit weg Wink


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - BornIn1980 - 24.05.2017

Moin zusammen,

wenn die Mädels erst mal registriert sind, werden sehen dann auch noch Post vom Finanzamt bekommen.
Und dass sie dann endlich auch Steuern bezahlen müssen, ist dann auch richtig. Sie profitieren ja auch, wenn sie hier sind von der öffentlichen Infrastruktur und zahlen dann auch endlich für deren Nutzung mit (das Pflaster in der Fußgängerzone, wo sie ihre Shoppingtouren machen kostet ja schließlich auch Geld).

LG
BornIn1980


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Lustwandel - 24.05.2017

Könnten wir bitte zum Thema des Threads zurück kommen ? Sonst mach ich hier zu.

Danke
lw


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Cicassos - 25.05.2017

(23.05.2017, 15:10)haifisch schrieb:
(22.05.2017, 21:55)|_hedonist_| schrieb: So manches Mädel hat auch Schiß davor, Sozialabgaben zahlen zu müssen. Ich weiß nicht woher diese Idee kommt, aber habe ich schon ein paar mal gehört.

Aber Angst, den Staat und somit auch uns alle zu betrügen haben die DL wohl nicht??
Schon richtig, das man diese nun alle zur Kasse beten kann!

@ haifisch,
es gibt doch in D für Selbständige gar keine Sozialversicherungspflicht. Da liegt dann auch kein Betrug vor.
Steuern zahlen müssen sie hier nur, wenn sie eine best. Zeit hier sind, sonst müssen sie z.B. in Rumänien die Steuern zahlen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen.

@hedonist:
davon sind allen Frauen betroffen, die in Clubs oder Bordellen arbeiten. Es gibt Regeln für die Einordnung von Selbständigkeit.
Wenn die Betreiber nicht sehr aufpassen, unterstellt man Ihnen Scheinselbständige zu beschäftigen, dann müssen die Betreiber die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Die Lösung für einige Clubs ist es, die Frauen befristet anzustellen. Dann zahlen die Frauen Krankenversicherungsbeiträge, RV, AV etc. das kann schon viel Geld sein.

Das hat aber mit dem neuen Gesetz nur soweit etwas zu tun, als dass der Betreiber sein Betriebskonzept darlegen muss.
Wird der Club dann seitens der Behörden so eingeordnet, dass er Scheinselbständigkeit Vorschub leistet, könnte er keine Genehmigung bekommen und Arbeitsverträge werden dann Pflicht.

Die nach dem neuen Gesetz notwendige KV sollte die Rum/Bulg.-Mädels eigentlich alle haben. Dort gibt es eine gesetzliche KV, die aber nur das Notwendigste abdeckt, mit denen sie hier aber auch zu Arzt gehen können.


RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Lustwandel - 25.05.2017

(24.05.2017, 09:33)Lustwandel schrieb: Sonst mach ich hier zu.