Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - Druckversion +- LSH (https://www.lustscout.men/forum) +-- Forum: Saarland (https://www.lustscout.men/forum/forumdisplay.php?fid=17) +--- Forum: Bordelle, Clubs, Hostessen, Huren, Prostituierte, Sex, SL (https://www.lustscout.men/forum/forumdisplay.php?fid=224) +---- Forum: Saarland-Lounge (https://www.lustscout.men/forum/forumdisplay.php?fid=232) +---- Thema: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! (/showthread.php?tid=118425) |
RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - billynilly - 27.02.2014 und irgendwann kommt ein gesetz das wir männer uns beim lecken einen gummihandschuh über die zunge stülpen müssen - lol RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - Wanker - 27.02.2014 Leck-Tücher gibt's bereits... kann man, wie heutzutage üblich, auch im Internet kaufen. RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - John.doe - 04.03.2014 Also ich hätte schon ein Problem damit, im Saarland über praktiziertes FO/FT zu schreiben. Nur die Anzeige wieder zu geben ist eine Sache, aber wir wollen ja hier auch schon Fuckten, wie was war - also auch die o.a. Leistungen. Und damit würde der Schreiber ja selbst den Beweis führen, dass er was ungesetzliches getan hat und den Ermittlern in die Karten spielen. Wie läuft das denn in Bayern bis jetzt? RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - loewe - 04.03.2014 (04.03.2014, 13:23)John.doe schrieb: Wie läuft das denn in Bayern bis jetzt? Siehe die Beiträge über deiner Frage, Details findest du in den entsprechenden Unterforen. RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - Wanker - 07.03.2014 Interessanter Kommentar auf freitag.de: "Kondompflicht im Bordell?" Zitat:Es gibt aber eine andere Argumentation, mit der sich die Kondompflicht durchaus gut begründen lässt: als Arbeitsschutz-Maßnahme! Selbst wenn die Prostituierten von sich aus zu ungeschütztem Sex bereit wären, weil sie dafür mehr Geld bekommen: Der Staat hat das gute Recht, Vorgaben zum Arbeitsschutz zu machen, die alle einhalten müssen. Nur so lassen sich bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen, weil die Arbeitenden in einer schwächeren Verhandlungsposition sind als diejenigen, die sie für ihre Arbeit bezahlen. Gruß, Wanker RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - Wanker - 08.03.2014 (07.02.2014, 19:15)my2cents schrieb: Wie in der Saarbrücker Zeitung zu lesen ist, muss das ganze noch durchs Kabinett ... (25.02.2014, 18:31)arno_nym schrieb: Beschlossene Sache: Kondompflicht, Straßenstrich-Kürzung, Verschärfung des Polizeigesetzes. Der Vollständigkeit halber hier die Pressemitteilung vom 25.02.2014, mit einer detaillierten Auflistung aller Maßnahmen: Saarland: Ministerrat beschließt Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Prostitution Gruß, Wanker RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - Stuart - 08.03.2014 Wenn ich mir so anschaue, wie viele Arbeiter auf Baustellen KEINEN Gehörschutz oder keine Staubmaske tragen, obwohl vom Arbeitgeber bereitgestellt ... Und Huren sind in der Regel ( ) keine Arbeitnehmer. Stuart, so viel dazu RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - Wanker - 08.03.2014 Sorgen macht mir eigentlich nur die Änderung des Polizeigesetzes. #Orwell lässt grüßen. RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - pasmai - 08.03.2014 (08.03.2014, 14:14)Wanker schrieb: Sorgen macht mir eigentlich nur die Änderung des Polizeigesetzes. #Orwell lässt grüßen. Genau Als Freier habe keinen Bock beim Ficken von Bullen "kontrolliert" zu werden weil die Jüngs gerade lange weile haben und eine "kontrolle" im Puff recht amüsant ist Dann bleibt halt nur Privat , steht aber das die Jungs auch dort bei " Abwehr dringender Gefahren" rein dürfen Kann jemand erklären was das heißt ? Dürfen die Politiker (glaube nicht das Karrenbauer ein weiteres Amtszeit bekommt) einfach so die Pol.Gesetz ändern ? "Die Polizei wird künftig berechtigt sein, an Orten, an denen der Prostitution nachgegangen wird, jederzeit ohne besondere weitere Voraussetzungen Identitätskontrollen durchzuführen. Weiter legt der Gesetzgeber eindeutig fest, dass die Polizei künftig zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit Wohnungen betreten kann, welche der Prostitution dienen. Diese neue Kontrollbefugnis gilt sowohl für die Vollzugspolizei als auch für die Verwaltungspolizei in Form der Ortspolizeibehörden. Beide sind berechtigt und verpflichtet, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen. RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - saarboy123 - 08.03.2014 @pasmai: Der Landtag kann ein Gesetz mit Stimmenmehrheit ändern; daher auch das Polizeigesetz. RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - Wanker - 08.03.2014 (08.03.2014, 14:58)pasmai schrieb: "Abwehr dringender Gefahren" Googlest Du "Definition dringende Gefahr" Bekommst Du z.B. juraforum.de/lexikon/gefahr-dringende oder juraexamen.info/die-20-wichtigsten-begriffe-des-polizei-und-ordnungsrechts/ Zitat:Ganz allgemein formuliert ist eine Gefahr ein Sachverhalt oder eine Situation, deren unverändertes Weiterbestehen zu einer negativen Auswirkung für Personen oder Sachen führen kann. Eine dringende Gefahr impliziert drohende Schäden für besonders wichtige Güter oder eine Gefahr, die einen besonders hohen Schaden erwarten lässt. Im Gegensatz dazu unterscheidet sich die erhebliche Gefahr, wenn ein erwarteter Schaden ein bedeutendes Rechtsgut betrifft. Fernerdings zu unterscheiden ist die gemeine Gefahr, die eine nicht bestimmbare Anzahl von Personen betrifft, etwa eine Naturkatastrophe. Gruß, Wanker RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - Elmar2000 - 08.03.2014 (08.03.2014, 14:58)pasmai schrieb: Dürfen die Politiker ... einfach so die Pol.Gesetz ändern ? Die Frage erstaunt. Es ist der Beruf der Politiker, Gesetze zu machen, sie zu ändern, sie außer Kraft zu setzen usw. Sie dürfen das nicht nur, sie sollen es. Und deshalb tun sie es auch. In der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23. Mai 1949 in schier massenhafter Anzahl. Sie müssen nur im Parlament eine Mehrheit finden. Dann geht das "einfach so"... RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - peterPowers - 08.03.2014 (08.03.2014, 14:58)pasmai schrieb: Als Freier habe keinen Bock beim Ficken von Bullen "kontrolliert" zu werden weil die Jüngs gerade lange weile haben und eine "kontrolle" im Puff recht amüsant ist Das kann ich verstehen! Aber als alter Swinger fände ich es ganz anregend wenn ich grade am Rammeln bin und es stürmen ein paar hübsche Polizistinnen in Uniform herein. Den männlichen Kollegen kann man ja dann einen Gängbang anbieten. Die Polizistinnen die gelegentlich durch die Lupi patrouillieren und von uns begierig angelächelt werden sind meist mächtig verschüchtert. Die männlichen Kollegen schauen meist eh nach den Titten (sind auch nur Männer ). Gruß pP RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - nogger - 08.03.2014 "Ein Verstoß gegen die Regelung eröffnet den Prostituierten die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten." d.h nach ner Runde FO hat man dann eine Strafanzeige am Hals .... da ist Erpressung Tor und Angel eröffnet ... ich glaub ixh such mir ein anderes Hobby :-( .... oder ab in die Pfalz RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - JustSomeGuy - 30.03.2014 Wie ist es nun eigentlich, ist der Oralverkehr auch von der Kondompflicht betroffen? RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - 19marco74 - 30.03.2014 (30.03.2014, 20:01)JustSomeGuy schrieb: Wie ist es nun eigentlich, ist der Oralverkehr auch von der Kondompflicht betroffen? Interessieren würde mich das auch mal. Ist ja immer nur die Rede von Geschlechtsverkehr. Oder fällt auch ein Handjob schon unter diese Regelung? Und wie sieht es mit Körper oder Gesichtsbesamungen aus? Sind die auch Verboten? RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - loewe - 30.03.2014 Müsst ihr eure saarländischen Politiker fragen. RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - MrCutner - 30.03.2014 Das Gesetz wirft schon einiges an Fragen auf nach dem ich einigen Artikel und Onkel Google befragt hab, bin ich immer noch nicht schlauer ob ich nun ne CDL nach dem 1.4 noch genüsslich lecken darf oder nicht... FM bei mir find ich jetzt nicht so schlimm. Sollte es mir doch stinken ist die Pfalz als Notnagel ja auch nicht soooo weit weg RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - nogger - 30.03.2014 oder einfach mal bei wikipedia Nachsehen oder googlen "eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen." http://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsverkehr OV und AV ist Geschlechtsverkehr ... Handjob, Besamung usw nicht RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - Wanker - 31.03.2014 Oder einfach demnächst mal einen der Flyer durchlesen, die demnächst verteilt werden sollen: Mit Handzetteln gegen Prostitution |