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Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - Druckversion

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RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - loewe - 05.01.2017

Zu wichtig, um zwischen Nachrichten und Pressemitteilungen zu versauern. Wink


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - loewe - 06.01.2017

Noch 'n Link:
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/neues-prostitutionsgesetz-2017/


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - dieter2001 - 07.01.2017

Habe mir das mal zu Gemüte geführt. 

Meine Meinung dazu ist, dass es unser Hobby extrem beeinflussen wird.

Ich kann mir vorstellen, dass viele Ladies aufgrund der Anmeldepflichten und sonstigen Schikanen den Job an den Nagel hängen werden.

Gleiches sehe ich bei den Betreibern von Etablissements, einige Läden werden dicht machen (aber erst mal abwarten wie die Behörden das organisieren). Vielleicht bleibt es ja auch nur bei einem Täfelchen am Eingang mit Verweis auf das Gesetz - analog zum Alkoholausschank in Kneipen.

Über bleiben auf jeden Fall Deutsche Abzockelsen.  Brakelamp


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - Griso - 07.01.2017

Wie sollen die tausenden Wanderhuren sich dem Gesetz unterordnen? Keinen festen Wohnsitz in Deutschlan, tingeln von einer Stadt in die Andere....


Nannystaat D - nobby - 08.01.2017

Die Fürsorge der Entscheidungsträger im Buntentag für unser aller Wohlergehen ist rührend und beruhigend. Allerdings sind zum vorgenannten Gesetz noch dringend weitere Ausführungsvorschriften zwingend erforderlich.

Welchen Handlungen sind als „sexuelle Handlungen“ definiert und fallen eindeutig unter die Kondomanlegepflicht?
ZK, Cunnilingus, A****lecken – aktiv/passiv, NS - aktiv/passiv, Körperbesamung, fingern etc.

Man möchte als HB ja nichts falsch machen und plötzlich mit dem Gesetz konfrontiert werden. Auch sind ansonsten eventuellen finanziellen Nachforderungen der CDL Tür und Tor geöffnet. Zur eindeutigen Klarstellung sollten in allen Verrichtungszimmern Tafeln mit den gesetzlichen Regularien für die og. sexuellen Praktiken ausgehängt werden. Bei Verrichtungsmöglichkeiten im Freien, z.B. im Gartenbereich von FKK-Clubs, sind dort natürlich auch entsprechende Aushänge anzubringen.

Zusätzlich sollten diese Tafeln mit Bildern versehen sein, die auch für diejenige immer zahlreicher werdenden Kunden bzw. Dienstleisterinnen, die noch nicht so lange in diesem Land leben und noch nicht der hiesigen Sprache und Schrift mächtig sind, verständlich sind. Wie sieht es mit der Überwachung der neuen Vorschriften aus? Bei fehlender Überwachung bzw. Ahndung von Verstößen wird nur eine sehr mangelhafte Befolgung der selbigen der Fall sein – siehe Gurtanlegepflicht und Handyverbot im Auto. Hier würde nur eine lückenlose Videoüberwachung an allen Verrichtungsorten mit dreimonatiger Speicherpflicht der Aufnahmen Abhilfe bieten.

Fragen über Fragen? Verwirrt


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - BornIn1980 - 08.01.2017

Hallo zusammen,

was WIR auf jeden Fall -und damit meine ich wirklich uns ALLE- ab 01.07. tun sollten:
Vorsichtiger mit dem sein, was wir so in die Berichte schreiben: also nichts mehr über FO ode sonstige verbotene Praktiken schreiben, weil in dem Moment ein Gesetzesverstoss zugegeben wird und die netten Herren in grün geradezu eingeladen werden, eine bestimmte DL oder eine bestimmte Location zu kontrollieren !

Gruß
BornIn1980


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - fickbock7000 - 08.01.2017

Kondompflicht ist vaginal, oral und anal.

Naja, sich in Zukunft den Lümmel mit Gummi lutschen zu lassen??? Auf der anderen Seite, wenn die CDL nicht darauf besteht, dann kann Ihr verboten werden, das Gewerbe auszuüben.
Also, ich denke, das wird uns noch alle richtig betreffen!


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - DocHolliday - 08.01.2017

(08.01.2017, 16:55)BornIn1980 schrieb: Hallo zusammen,

was WIR auf jeden Fall -und damit meine ich wirklich uns ALLE- ab 01.07. tun sollten:
Vorsichtiger mit dem sein, was wir so in die Berichte schreiben: also nichts mehr über FO ode sonstige verbotene Praktiken schreiben,  weil in dem Moment ein Gesetzesverstoss zugegeben wird und die netten Herren in grün geradezu eingeladen werden, eine bestimmte DL oder eine bestimmte Location zu kontrollieren !

Gruß
BornIn1980

Ein so präziser wie richtiger Gedankengang! Erst mal an die eigene Nase fassen und nachdenken, was man selbst tun kann. Insofern kann ich BornIn1980 nur beipflichten.


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - sagesesam - 09.01.2017

Wie kommt ihr denn drauf, dass bei FO auch Kondome verwendet werden müssen?

FO ist kein Geschlechtsverkehr.

Sagesesam, ausser für Bill Clinton ... Lachen


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - sagesesam - 09.01.2017

Hmm habs gelesen: Gilt auch bei oralem Verkehr. Bis zu 5000 Euro Busse für die Kerle. Unentschlossen 

Sagesesam, Mann, Mann, Mann .... Naja für Knacker ist Franz eh nicht so wichtig ....


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - BornIn1980 - 09.01.2017

Aeh nicht 5.000, sondern sogar 50.000 Euro !


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - bams - 09.01.2017

aber nur, wenn du In Fellatio erwischt wirst !


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - Griso - 10.01.2017

Hab heute mal mit einer deutschen SDL über das Thema gesprochen. Ihr war das Thema völlig unbekannt. Die erste Antwort zur Meldepflicht war: Ich hab Gewerbe angemeldet und zahle Steuer, das reicht doch.

Eilig angerufene Kolleginnen wussten auch nichts davon.

Stellt sich mir natürlich die Frage, wie wird das publik gemacht?


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - Lustwandel - 10.01.2017

(10.01.2017, 20:12)Griso schrieb: Stellt sich mir natürlich die Frage, wie wird das publik gemacht?


Zitat:Art. 82 Abs. 2 GG:

Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens
bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem
vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das
Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

Also regelmässig lesen: https://www.bgbl.de/ , Unwissenheit schützt vor strafe nicht.


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - bams - 10.01.2017

Ich nehme mal an, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes einkommenslose Advokaten eine Abmahnwelle starten werden, sofern AO, FA, FO, FT usw. auf den Webseiten angeboten wird
und dann wird das auch unter dem normalen Volk publik.


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - bart - 10.01.2017

Könnte man sich vielleicht per Atest eine Ausnahmeregelung beschaffen. Z.B. wenn man allergisch auf Latex reagiert.
Klingt zwar erst mal lustig - ist aber durchaus ernst gemeint.

Es muss doch irgend einen Weg geben auf legalem Wege einer DL in den Hals zu spritzen.
Vielleicht sollte ich mal den Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises mit meinem Problem konfrontieren.
Wäre zumindest ein lustiges Gespräch.

Gruß,
Bart


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - loewe - 10.01.2017

@bart

http://www.latexfreiekondome.de/latexfreiekondome.php


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - bart - 11.01.2017

Sag mal auf welcher Seite stehst Du eigentlich!?

Entsetzt,
Bart


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - loewe - 11.01.2017

Auf Deiner! Engel


Ich kämpfe gegen die Unwissenheit, denn
(10.01.2017, 20:18)Lustwandel schrieb: Unwissenheit schützt vor strafe nicht.

PS: Pst
https://www.lustscout.to/forum/showthread.php?tid=23341


RE: Neues Prostituiertenschutzgesetz Infos und Umsetzung - my2cents - 11.01.2017

Und wieder ein Sinnfreigesetz, das sich wie schon in Bayern kaum überwachen lässt. Es sind keine Contis für Handverkehr vorgeschrieben, also wird das die Standardausrede bei Kontrollen. Wenn bei einer Überraschungskontrolle Madame nicht der Saft die Schenkel runterläuft wird auch kaum jemand das Gegenteil beweisen können. GB/KB ist auch nicht verboten, also was solls?
Zur Not schmeißt man halt vor der Nummer einen ausgepackten und abgerollten Conti in die Ecke, ggf. noch kurz reinspucken.

So lange einen niemand dabei filmt wie man ohne Pirelli einen gelollert bekommt oder man nicht ohne von und aus der Tante gezogen wird ist alles in Butter. Den Richter will ich sehen der einen wegen einem "Bericht" im Inet verknackt. Mal davon ab dass die dazu wissen müssten wer hinter welchem Nick steht, dann noch den Fakemailaccount ausfindig machen, die IP vom letzten Login in den Account verfolgen, usw. Insofern sehe ich das extrem entspannt. Gibts halt für den Worst case einen VPN-Account für ein paar $ per paysafecard, Anonymität inklusive. Berichte gehen wie gewohnt weiter.
Was die Kondompflicht angeht ist das Gesetz selten sinnfrei. Gut gemeint aber nicht wirklich kontrollierbar.

Freierbestrafung gabs schon vorher. Was in den diversen Foren steht ist nicht mal ein Anscheinsbeweis, das Inet ist geduldig. Jeder kann hinterher behaupten es textuell übertrieben zu haben und in Wirklichkeit war alles gaaanz anders und streng gesetzeskonform. Big Grin Die müssen einem erst mal eine Schuld nachweisen und das auch noch glaubhaft. Das im Inet ausschließlich die Wahrheit steht wäre ja ganz was neues. Wink